29.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 343/1


Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über die Rechtshilfe in Strafsachen

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über die Rechtshilfe in Strafsachen (1), das am 30. November 2009 in Brüssel und am 15. Dezember 2009 in Tokio unterzeichnet wurde, tritt gemäß Artikel 31 des Abkommens am 2. Januar 2011 in Kraft.


(1)  ABl. L 39 vom 12.2.2010, S. 20.