6.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 263/14


BESCHLUSS Nr. 5/2010 DES AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSSES

vom 26. Juli 2010

zur Ernennung eines Mitglieds des Verwaltungsrats des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (TZL)

(2010/596/EU)

DER AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSS —

gestützt auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou (Benin) am 23. Juni 2000 (1), in der durch das Abkommen zur Änderung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (2), unterzeichnet am 25. Juni 2005 in Luxemburg, geänderten Fassung, insbesondere auf Anhang III Artikel 3 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschluss Nr. 3/2008 vom 22. Mai 2008 hat der AKP-EU-Botschafterausschuss die Mitglieder des Verwaltungsrats des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum (drei EU-Mitglieder und drei AKP-Mitglieder) für eine Amtszeit von fünf Jahren — vorbehaltlich einer Überprüfung nach zweieinhalb Jahren für die AKP-Mitglieder — ernannt.

(2)

Da ein Mitglied verstorben ist, ist ein Sitz im Verwaltungsrat frei geworden.

(3)

Daher muss ein neues Mitglied des Verwaltungsrats ernannt werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Folgende Person wird als Nachfolger von Herrn Jean Fritz BOUTIN zum Mitglied des Verwaltungsrats des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum ernannt:

Herr Radjiskumar MOHAN (Suriname).

Artikel 2

Für die verbleibende Amtszeit, das heißt bis zum 21. Mai 2013, setzt sich der Verwaltungsrat des TZL somit — vorbehaltlich einer Überprüfung nach der Hälfte der ursprünglichen Amtszeit im November 2010 — wie folgt zusammen:

Herr Kahijoro KAHUURE (Namibia)

Herr Radjiskumar MOHAN (Suriname)

Herr Wilson A. SONGA (Kenia)

Herr Raul BRUNO DE SOUSA (Portugal)

Herr Eric TOLLENS (Belgien)

Herr Edwin Anthony VOS (Niederlande)

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 2010.

Im Namen des AKP-EU-Botschafterausschusses

Der Präsident

R. MAKONGO


(1)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

(2)  ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.