16.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 332/52 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 102/2010
vom 1. Oktober 2010
zur Änderung von Anhang X (Dienstleistungen im Allgemeinen) des EWR-Abkommens
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Anhang X des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 86/2010 vom 2. Juli 2010 (1) geändert. |
(2) |
Die Entscheidung 2009/767/EG der Kommission vom 16. Oktober 2009 über Maßnahmen zur Erleichterung der Nutzung elektronischer Verfahren über einheitliche Ansprechpartner gemäß der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (2), berichtigt in ABl. L 299 vom 14.11.2009, S. 18, ist in das Abkommen aufzunehmen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
In Anhang X des Abkommens wird nach Nummer 1a (Beschluss 2009/739/EG der Kommission) folgende Nummer eingefügt:
„1b. |
32009 D 0767: Die Entscheidung 2009/767/EG der Kommission vom 16. Oktober 2009 über Maßnahmen zur Erleichterung der Nutzung elektronischer Verfahren über einheitliche Ansprechpartner gemäß der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 274 vom 20.10.2009, S. 36), berichtigt in ABl. L 299 vom 14.11.2009, S. 18, ist in das Abkommen aufzunehmen.“ |
Artikel 2
Die isländische und die norwegische Sprachfassung der Richtlinie 2009/767/EG, berichtigt in ABl. L 299 vom 14.11.2009, S. 18, die in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht werden, sind verbindlich.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 1. November 2010 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 1. Oktober 2010.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Vorsitzende
Stefán Haukur JÓHANNESSON
(1) ABl. L 277 vom 21.10.2010, S. 40.
(2) ABl. L 274 vom 20.10.2009, S. 36.
(3) Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.