16.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 332/52


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 102/2010

vom 1. Oktober 2010

zur Änderung von Anhang X (Dienstleistungen im Allgemeinen) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang X des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 86/2010 vom 2. Juli 2010 (1) geändert.

(2)

Die Entscheidung 2009/767/EG der Kommission vom 16. Oktober 2009 über Maßnahmen zur Erleichterung der Nutzung elektronischer Verfahren über einheitliche Ansprechpartner gemäß der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (2), berichtigt in ABl. L 299 vom 14.11.2009, S. 18, ist in das Abkommen aufzunehmen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

In Anhang X des Abkommens wird nach Nummer 1a (Beschluss 2009/739/EG der Kommission) folgende Nummer eingefügt:

„1b.

32009 D 0767: Die Entscheidung 2009/767/EG der Kommission vom 16. Oktober 2009 über Maßnahmen zur Erleichterung der Nutzung elektronischer Verfahren über einheitliche Ansprechpartner gemäß der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 274 vom 20.10.2009, S. 36), berichtigt in ABl. L 299 vom 14.11.2009, S. 18, ist in das Abkommen aufzunehmen.“

Artikel 2

Die isländische und die norwegische Sprachfassung der Richtlinie 2009/767/EG, berichtigt in ABl. L 299 vom 14.11.2009, S. 18, die in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht werden, sind verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 1. November 2010 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 1. Oktober 2010.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Vorsitzende

Stefán Haukur JÓHANNESSON


(1)  ABl. L 277 vom 21.10.2010, S. 40.

(2)  ABl. L 274 vom 20.10.2009, S. 36.

(3)  Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.