22.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 101/11


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 5/2010

vom 29. Januar 2010

zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang II des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 129/2009 vom 4. Dezember 2009 (1) geändert.

(2)

Die Richtlinie 2009/135/EG der Kommission vom 3. November 2009 mit vorübergehenden Ausnahmeregelungen für bestimmte Eignungskriterien für die Spender von Vollblut und Blutbestandteilen in Anhang III der Richtlinie 2004/33/EG im Zusammenhang mit der Gefahr eines durch die Influenza-A(H1N1)-Pandemie verursachten Versorgungsengpasses (2) ist in das Abkommen aufzunehmen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

In Anhang II Kapitel XIII des Abkommens wird nach Nummer 15zj (Verordnung (EG) Nr. 658/2007 der Kommission) folgende Nummer eingefügt:

„15zk.

32009 L 0135: Richtlinie 2009/135/EG der Kommission vom 3. November 2009 mit vorübergehenden Ausnahmeregelungen für bestimmte Eignungskriterien für die Spender von Vollblut und Blutbestandteilen in Anhang III der Richtlinie 2004/33/EG im Zusammenhang mit der Gefahr eines durch die Influenza-A(H1N1)-Pandemie verursachten Versorgungsengpasses (ABl. L 288 vom 4.11.2009, S. 7)“.

Artikel 2

Der Wortlaut der Richtlinie 2009/135/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 30. Januar 2010 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 29. Januar 2010.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Vorsitzende

Alan SEATTER


(1)  ABl. L 62 vom 11.3.2010, S. 18.

(2)  ABl. L 288 vom 4.11.2009, S. 7.

(3)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.