21.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 125/1


Änderung des Zollübereinkommens über den internationalen Warenverkehr mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14. November 1975 (1)

Gemäß der Notifizierung C.N.387.2009.TREATIES-3 durch den UN-Verwahrer ist die folgende Änderung am 1. Oktober 2009 für sämtliche Vertragsparteien in Kraft getreten

In Anlage 6 wird folgende neue Erläuterung eingefügt:

„0.3.

Artikel 3

0.3. a) iii)

Artikel 3 Buchstabe a Ziffer iii bezieht sich nicht auf zur Personenbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge (HS-Code 8703), die selbständig von Ort zu Ort gelangen. Zur Personenbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge können jedoch im TIR-Verfahren befördert werden, wenn sie auf andere Fahrzeuge gemäß Artikel 3 Buchstabe a Ziffern i und ii verladen sind.“


(1)  Konsolidierter Text veröffentlicht durch Beschluss 2009/477/EG (ABl. L 165 vom 26.6.2009, S. 1).