11.3.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 62/13 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 126/2009
vom 4. Dezember 2009
zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Anhang II des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 78/2009 vom 3. Juli 2009 (1) geändert. |
(2) |
Die Verordnung (EG) Nr. 565/2008 der Kommission vom 18. Juni 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln hinsichtlich der Festsetzung eines Höchstgehalts für Dioxine und PCB in Fischleber (2) ist in das Abkommen aufzunehmen. |
(3) |
Dieser Beschluss gilt nicht für Liechtenstein — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
In Anhang II Kapitel XII des Abkommens wird unter Nummer 54zzzz (Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission) folgender Gedankenstrich angefügt:
„— |
32008 R 0565: Verordnung (EG) Nr. 565/2008 der Kommission vom 18. Juni 2008 (ABl. L 160 vom 19.6.2008, S. 20)“ |
Artikel 2
Der Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 565/2008 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 5. Dezember 2009 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 4. Dezember 2009.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Die Vorsitzende
Oda Helen SLETNES
(1) ABl. L 277 vom 22.10.2009, S. 27.
(2) ABl. L 160 vom 19.6.2008, S. 20.
(3) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.