22.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 277/38


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 86/2009

vom 3. Juli 2009

zur Änderung von Anhang XIX (Verbraucherschutz) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang XIX des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 16/2009 vom 5. Februar 2009 (1) geändert.

(2)

Die Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (2) ist in das Abkommen aufzunehmen.

(3)

Mit der Richtlinie 2008/122/EG wird die Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) aufgehoben, die in das Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist —

BESCHLIESST:

Artikel 1

In Anhang XIX des Abkommens erhält Nummer 7b (Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) folgende Fassung:

32008 L 0122: Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 10).“

Artikel 2

Der Wortlaut der Richtlinie 2008/122/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 4. Juli 2009 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (4).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juli 2009.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Die Vorsitzende

Oda Helen SLETNES


(1)  ABl. L 73 vom 19.3.2009, S. 53.

(2)  ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 10.

(3)  ABl. L 280 vom 29.10.1994, S. 83.

(4)  Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.