25.9.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 257/19 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 60/2008
vom 6. Juni 2008
zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) des EWR-Abkommens
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Anhang I des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 44/2008 vom 25. April 2008 (1) geändert. |
(2) |
Die Entscheidung 2007/852/EG der Kommission vom 13. Dezember 2007 zur Änderung der Entscheidung 2005/5/EG im Hinblick auf gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Saatgut und Vermehrungsmaterial von Asparagus officinalis gemäß der Richtlinie 2002/55/EG des Rates (2) ist in das Abkommen aufzunehmen. |
(3) |
Der Beschluss 2007/853/EG der Kommission vom 13. Dezember 2007 zur Fortführung der 2005 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Saatgut und Vermehrungsmaterial von Asparagus officinalis gemäß der Richtlinie 2002/55/EG des Rates im Jahr 2008 (3) ist in das Abkommen aufzunehmen. |
(4) |
Dieser Beschluss gilt nicht für Liechtenstein — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Anhang I Kapitel III Teil 2 des Abkommens wird wie folgt geändert:
1. |
In Nummer 39 (Entscheidung 2005/5/EG der Kommission) wird Folgendes angefügt: „ , geändert durch:
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2. |
Nach Nummer 50 (Entscheidung 2007/677/EG der Kommission) wird folgende Nummer eingefügt:
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Artikel 2
Der Wortlaut der Entscheidung 2007/852/EG und des Beschlusses 2007/853/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 7. Juni 2008 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (4).
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 6. Juni 2008.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Präsident
Alan SEATTER
(1) ABl. L 223 vom 21.8.2008, S. 37.
(2) ABl. L 335 vom 20.12.2007, S. 57.
(3) ABl. L 335 vom 20.12.2007, S. 59.
(4) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.