21.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 223/58


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 58/2008

vom 25. April 2008

zur Änderung von Anhang XXII (Unternehmensrecht) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang XXII des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 171/2007 vom 7. Dezember 2007 (1) geändert.

(2)

Die Richtlinie 2007/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 zur Änderung der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates hinsichtlich des Erfordernisses der Erstellung eines Berichts durch einen unabhängigen Sachverständigen anlässlich der Verschmelzung oder der Spaltung von Aktiengesellschaften (2) ist in das Abkommen aufzunehmen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Anhang XXII des Abkommens wird wie folgt geändert:

1.

Unter Nummer 3 (Dritte Richtlinie 78/855/EWG des Rates) wird folgender Gedankenstrich angefügt:

„—

32007 L 0063: Richtlinie 2007/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 (ABl. L 300 vom 17.11.2007, S. 47).“

2.

Unter Nummer 5 (Sechste Richtlinie 82/891/EWG des Rates) wird Folgendes angefügt:

„, geändert durch:

32007 L 0063: Richtlinie 2007/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 (ABl. L 300 vom 17.11.2007, S. 47).“

Artikel 2

Der Wortlaut der Richtlinie 2007/63/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 26. April 2008 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 25. April 2008.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Vorsitzende

Alan SEATTER


(1)  ABl. L 124 vom 8.5.2008, S. 39.

(2)  ABl. L 300 vom 17.11.2007, S. 47.

(3)  Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.