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10.7.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 182/42 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 39/2008
vom 14. März 2008
zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Protokoll 31 zum Abkommen wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 96/2007 vom 27. Juli 2007 (1) geändert. |
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(2) |
Es wird empfohlen, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens auf die Entscheidung 2007/779/EG, Euratom des Rates vom 8. November 2007 über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung) (2) auszuweiten. |
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(3) |
Mit der Entscheidung 2007/779/EG, Euratom wird die Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates (3) aufgehoben, die in das Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist. |
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(4) |
Protokoll 31 zum Abkommen sollte daher geändert werden, damit die Zusammenarbeit mit Wirkung vom 1. Januar 2008 ausgeweitet werden kann — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
In Artikel 10 Absatz 8 von Protokoll 31 zum Abkommen erhält Buchstabe b folgende Fassung:
„Rechtsakte der Gemeinschaft, die mit Wirkung vom 1. Januar 2008 gelten:
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32007 D 0787: Entscheidung 2007/779/EG, Euratom des Rates vom 8. November 2007 über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung) (ABl. L 314 vom 1.12.2007, S. 9).“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft (*1).
Er gilt ab 1. Januar 2008.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 14. März 2008.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Vorsitzende
Alan SEATTER
(1) ABl. L 47 vom 21.2.2008, S. 1.
(2) ABl. L 314 vom 1.12.2007, S. 9.
(3) ABl. L 297 vom 15.11.2001, S. 7.
(*1) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.