28.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 90/21


Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (1)

Da die Verfahren, die für das Inkrafttreten des am 26. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik erforderlich sind, am 27. Februar 2006 abgeschlossen wurden, tritt das Abkommen gemäß Artikel 13 Absatz 1 am 1. Januar 2007 in Kraft.


(1)  Siehe Seite 2 dieses Amtsblatts.