21.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 366/83 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 138/2006
vom 27. Oktober 2006
zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS –
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Protokoll 31 zum Abkommen wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 39/2006 vom 10. März 2006 (1) geändert. |
(2) |
Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens auszuweiten auf den Beschluss Nr. 771/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 zur Einführung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007) — Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft (2). |
(3) |
Protokoll 31 zum Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab 1. Januar 2007 zu ermöglichen – |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Artikel 5 des Protokolls 31 zum Abkommen wird wie folgt geändert:
1. |
Absatz 5 erhält folgende Fassung: „(5) Die EFTA-Staaten beteiligen sich an den in Absatz 8 unter den ersten beiden Gedankenstrichen genannten Programmen und Maßnahmen der Gemeinschaft ab dem 1. Januar 1996, an dem unter dem dritten Gedankenstrich genannten Programm ab dem 1. Januar 2000, an dem unter dem vierten Gedankenstrich genannten Programm ab 1. Januar 2001, an den unter dem fünften und sechsten Gedankenstrich genannten Programmen ab dem 1. Januar 2002, an den unter dem siebten und achten Gedankenstrich genannten Programmen ab dem 1. Januar 2004 und an dem unter dem neunten Gedankenstrich genannten Programm ab dem 1. Januar 2007.“ |
2. |
In Absatz 8 wird folgender Gedankenstrich angefügt:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt an dem Tag nach der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft (3).
Er gilt ab 1. Januar 2007.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 27. Oktober 2006
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Die Vorsitzende
Oda HELEN SLETNES
(1) ABl. L 147 vom 1.6.2006, S. 61.
(2) ABl. L 146 vom 31.5.2006, S. 1.
(3) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.