30.11.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 333/49 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 121/2006
vom 22. September 2006
zur Änderung des Anhangs XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS –
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Anhang XIII des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 90/2006 vom 7. Juli 2006 (1) geändert. |
(2) |
Die Verordnung (EG) Nr. 779/2006 der Kommission vom 24. Mai 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 488/2005 über die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit erhobenen Gebühren und Entgelte (2) ist in das Abkommen aufzunehmen - |
BESCHLIESST:
Artikel 1
In Anhang XIII des Abkommen wird unter Nummer 66s (Verordnung (EG) Nr. 488/2005 der Kommission) Folgendes angefügt:
„, geändert durch:
— |
32006 R 0779: Verordnung (EG) Nr. 779/2006 der Kommission vom 24. Mai 2006 (ABl. L 137 vom 25.5.2006, S. 3).“ |
Artikel 2
Der Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 779/2006 isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 23. September 2006 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 22. September 2006.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Die Vorsitzende
Oda Helen SLETNES
(1) ABl. L 289 vom 19.10.2006, S. 29.
(2) ABl. L 137 vom 25.5.2006, S. 3.
(3) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.