30.11.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 333/49


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 121/2006

vom 22. September 2006

zur Änderung des Anhangs XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS –

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang XIII des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 90/2006 vom 7. Juli 2006 (1) geändert.

(2)

Die Verordnung (EG) Nr. 779/2006 der Kommission vom 24. Mai 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 488/2005 über die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit erhobenen Gebühren und Entgelte (2) ist in das Abkommen aufzunehmen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

In Anhang XIII des Abkommen wird unter Nummer 66s (Verordnung (EG) Nr. 488/2005 der Kommission) Folgendes angefügt:

„, geändert durch:

32006 R 0779: Verordnung (EG) Nr. 779/2006 der Kommission vom 24. Mai 2006 (ABl. L 137 vom 25.5.2006, S. 3).“

Artikel 2

Der Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 779/2006 isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 23. September 2006 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 22. September 2006.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Die Vorsitzende

Oda Helen SLETNES


(1)  ABl. L 289 vom 19.10.2006, S. 29.

(2)  ABl. L 137 vom 25.5.2006, S. 3.

(3)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.