30.11.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 333/15


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 104/2006

vom 22. September 2006

zur Änderung des Anhangs I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang I des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 42/2006 vom 28. April 2006 (1) geändert.

(2)

Die Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 der Kommission vom 21. Oktober 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten (2) ist in das Abkommen aufzunehmen.

(3)

Dieser Beschluss gilt nicht für Island und Liechtenstein –

BESCHLIESST:

Artikel 1

In Anhang I Kapitel I Teil 4.2 des Abkommens wird nach Nummer 81 (Entscheidung 2005/65/EG der Kommission) folgende Nummer angefügt:

„82.

32005 R 1739: Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 der Kommission vom 21. Oktober 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten (ABl. L 279 vom 22.10.2005, S. 47).

Die Verordnung gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgenden Anpassungen:

a)

Die Worte ‚Europäische Union‛ auf dem Einband des Musterpasses können durch die Worte ‚Europäische Union/Norwegen‛ ersetzt werden.

b)

Auf dem Einband des Passes kann neben der EU-Flagge die norwegische Flagge abgebildet werden.“

Artikel 2

Der Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 in norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 23. September 2006 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 22. September 2006.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Die Vorsitzende

Oda Helen SLETNES


(1)  ABl. L 175 vom 29.6.2006, S. 86.

(2)  ABl. L 279 vom 22.10.2005, S. 47

(3)  Es wurden keine verfassungsrechtlichen Anforderungen mitgeteilt.