1.6.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 147/53 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 35/2006
vom 10. März 2006
zur Änderung des Anhangs XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Anhang XIII des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 11/2006 vom 27. Januar 2006 (1) geändert. |
(2) |
Die Richtlinie 2005/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute und zur Änderung der Richtlinie 2001/25/EG (2) ist in das Abkommen aufzunehmen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Anhang XIII des Abkommens wird wie folgt geändert:
1. |
Nach Nummer 56r (Verordnung (EG) Nr. 884/2005 der Kommission) wird folgende Nummer eingefügt:
|
2. |
Unter Nummer 56j (Richtlinie 2001/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) wird folgender Gedankenstrich eingefügt:
|
Artikel 2
Der Wortlaut der Richtlinie 2005/45/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 11. März 2006 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Brüssel, den 10. März 2006
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Vorsitzende
R. WRIGHT
(1) ABl. L 92 vom 30.3.2006, S. 34.
(2) ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 160.
(3) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.