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9.12.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 322/29 |
BESCHLUSS Nr. 3/2005
vom 25. Oktober 2005
des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Ausschusses betreffend die Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in das sektorale Kapitel „Druckgeräte“
(2005/874/EG)
DER AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 4 Buchstabe a und Artikel 11,
in der Erwägung, dass für die Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in ein sektorales Kapitel des Anhangs 1 des Abkommens ein Beschluss des Ausschusses erforderlich ist —
BESCHLIESST:
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1. |
Die im Anhang aufgeführten Konformitätsbewertungsstellen werden in die Liste der schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen des sektoralen Kapitels „Druckgeräte“ des Anhangs 1 des Abkommens aufgenommen. |
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2. |
Der genaue Geltungsbereich der Aufnahme der im Anhang aufgeführten Konformitätsbewertungsstellen in die Liste, d. h. die davon betroffenen Produkte und Konformitätsbewertungsverfahren, wurde von den Vertragsparteien vereinbart und wird von ihnen fortgeschrieben. |
Dieser Beschluss wird in zwei Urschriften von den Vertretern des Ausschusses, die bevollmächtigt sind, für die Zwecke der Änderung des Abkommens im Namen der Vertragsparteien zu handeln, unterzeichnet. Dieser Beschluss tritt zum Zeitpunkt der letzten Unterschrift in Kraft.
Unterzeichnet in Bern am 25. Oktober 2005.
Für die Schweizerische Eidgenossenschaft
Heinz HERTIG
Unterzeichnet in Brüssel am 21. Oktober 2005.
Für die Europäische Gemeinschaft
Andra KOKE
ANHANG
Schweizerische Konformitätsbewertungsstellen, die in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen des sektoralen Kapitels „Druckgeräte“ des Anhangs 1 des Abkommens aufgenommen werden
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Atest |
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Contrôles et essais métallurgiques SA |
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Route de Vevey 55A |
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CH-1618 Châtel-St-Denis |
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Schweiz |
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Telefon: +41 (0) 21 948 24 40 |
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Fax: +41 (0) 21 948 24 48 |
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E-Mail: admin@atest.ch |
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Schweizerische Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung (SGZP) |
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c/o EMPA |
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Überlandstrasse 129 |
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CH-8600 Dübendorf |
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Schweiz |
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Telefon: +41 (0) 61 317 84 21 |
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Fax: +41 (0) 61 317 84 80 |
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E-Mail: blumhofer.pw@svsxass.ch |