22003D0220

2003/220/EG: Beschluss Nr. 1/JP/2002 vom 13. November 2002 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses über die Aufnahme einer Konformitätsbewertungsstelle in den Sektoralen Anhang über Elektroerzeugnisse

Amtsblatt Nr. L 082 vom 29/03/2003 S. 0042 - 0042


Beschluss Nr. 1/JP/2002

vom 13. November 2002

des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses über die Aufnahme einer Konformitätsbewertungsstelle in den Sektoralen Anhang über Elektroerzeugnisse

(2003/220/EG)

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS -

gestützt auf das Abkommen zwischen Japan und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a) und Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b) -

BESCHLIESST:

1. Die nachgenannte Konformitätsbewertungsstelle wird für die nachstehend aufgeführten Produkte und Konformitätsbewertungsverfahren in den Sektoralen Anhang über Elektroerzeugnisse des Abkommens aufgenommen.

Name, Kurzbezeichnung und Kontaktperson der Konformitätsbewertungsstelle: Name: JAPAN QUALITY ASSURANCE ORGANIZATIONKurzbezeichnung: JQA

Adresse: 1-9-15 Akasaka, Minato-ku, Tokyo 107-0052, Japan

Telefon: (+81) 3-34 16-03 30 Fax: (+81) 3-34 16-55 61 E-Mail: kondo-shigeyuki@jqa.jp URL-Adresse: http://www.jqa.jp/00english/english.html Kontaktperson: Mr.KONDO Shigeyuki

Die Zulassung gilt für folgende Produkte und Konformitätsbewertungsverfahren:

Produkte:

1. Elektrische Ausrüstungen für Mess-, Kontroll- und Laborzwecke

2. Rundfunkempfangsgeräte und dazu gehörende Ausrüstungen (ohne Fernsehempfangsgeräte)

3. Elektrische Haushaltsgeräte, tragbare Werkzeuge und ähnliche Ausrüstungen

4. IT-Ausrüstungen

5. Elektroerzeugnisse zur Verwendung im Wohn-, Geschäfts- und kleingewerblichen Bereich (ausgenommen Nummern 1 bis 4)

6. Elektroerzeugnisse zur Verwendung im gewerblichen Bereich (ausgenommen Nummern 1 bis 4)

Konformitätsbewertungsverfahren:

Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der Richtlinie 89/336/EWG des Rates vom 3. Mai 1989 über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und deren Änderungen

2. Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften abgefasst und wird von den beiden Vorsitzenden unterzeichnet. Er tritt zum Zeitpunkt der letzten Unterschrift in Kraft.

Unterzeichnet in Tokio am 16. August 2002.

Für Japan

Jun Shimmi

Unterzeichnet in Brüssel am 13. November 2002.

Für die Europäische Gemeinschaft

Joanna Kioussi