22000D1109(08)

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 53/1999 vom 30. April 1999 über die Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

Amtsblatt Nr. L 284 vom 09/11/2000 S. 0012 - 0012


Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Nr. 53/1999

vom 30. April 1999

über die Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anhang IX des Abkommens wurde durch den Beschluss Nr. 110/98 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 1. Dezember 1998(1) geändert.

(2) Die Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen(2) ist in das Abkommen aufzunehmen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

In Anhang IX des Abkommens wird nach Nummer 16a (Richtlinie 97/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) folgende Nummer eingefügt:

"16b. 398 L 0026: Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (ABl. L 166 vom 11.6.1998, S. 45)."

Artikel 2

Der Wortlaut der Richtlinie 98/26/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der den jeweiligen Sprachfassungen dieses Beschlusses beigefügt ist, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 1999 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen.

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Brüssel, den 30. April 1999.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Vorsitzende

F. Barbaso

(1) ABl. L 277 vom 28.10.1999, S. 46.

(2) ABl. L 166 vom 11.6.1998, S. 45.