22000A1005(01)

Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea über die Fischerei vor der Guineischen Küste für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2001

Amtsblatt Nr. L 250 vom 05/10/2000 S. 0031 - 0047


Abkommen in Form eines Briefwechsels

über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea über die Fischerei vor der Guineischen Küste für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2001

A. Schreiben der Regierung der Republik Guinea

Herr...,

ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das am 17. Dezember 1999 paraphierte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2001 mitzuteilen, dass die Regierung der Republik Guinea bereit ist, dieses Protokoll ab 1. Januar 2000 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 16 des Fischereiabkommens vorläufig anzuwenden, sofern die Europäische Gemeinschaft ebenfalls dazu bereit ist.

In diesem Fall muss die Zahlung der ersten Tranche der in Artikel 2 des Protokolls festgesetzten finanziellen Gegenleistung vor dem 30. Juni 2000 erfolgen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung bestätigen würden.

Genehmigen Sie, Herr..., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Regierung der Republik Guinea

B. Schreiben der Gemeinschaft

Herr...,

ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:

"Ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das am 17. Dezember 1999 paraphierte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2001 mitzuteilen, dass die Regierung der Republik Guinea bereit ist, dieses Protokoll ab 1. Januar 2000 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 16 des Fischereiabkommens vorläufig anzuwenden, sofern die Europäische Gemeinschaft ebenfalls dazu bereit ist.

In diesem Fall muss die Zahlung der ersten Tranche der in Artikel 2 des Protokolls festgesetzten finanziellen Gegenleistung vor dem 30. Juni 2000 erfolgen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung bestätigen würden."

Ich bestätige Ihnen die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu einer derartigen vorläufigen Anwendung.

Genehmigen Sie, Herr..., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen des Rates der Europäischen Union