Paritätische Versammlung des Abkommens zwischen den Staaten Afrikas, des Karibischen und Pazifischen Raums und der Europäischen Union (AKP-EU) - Entschliessung zur Lage in Kongo-Brazzaville (AKP-EU 2754/99/endg.)
Amtsblatt Nr. 271 vom 24/09/1999 S. 0049 - 0050
ENTSCHLIESSUNG(1) zur Lage im Kongo-Brazzaville Die Paritätische Versammlung AKP-EU, - auf ihrer Tagung vom 29. März bis 1. April 1999 in Straßburg (Frankreich), - unter Hinweis auf ihre früheren Entschließungen, A. tief bestürzt über die äußerst gespannte Situation, die nach mehreren Monaten relativer Ruhe im Kongo entstanden ist und sich in häufigen gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und privaten Milizen äußert, B. unter Hinweis darauf, daß die harten Kämpfe zwischen Milizen und der regulären von angolanischen Kräften unterstützten Armee, die hauptsächlich um die Hauptstadt herum und im Süden des Landes stattfinden, bereits zu mehreren tausend Opfern unter der Zivilbevölkerung geführt haben, C. unter Verurteilung der hauptsächlich von den Milizen verübten Gewaltakten, den willkürlichen Verhaftungen und außergerichtlichen Hinrichtungen und der wachsenden Zahl von Menschenrechtsverletzungen, D. insbesondere besorgt über das Elend der kongolesischen Bevölkerung, die der erneute Ausbruch der Kämpfe dazu gezwungen hat, in Binnengebiete oder die Demokratische Republik Kongo zu fliehen, und bestürzt darüber, daß mehrere hundert Personen während dieses Exodus gestorben sind, E. bestürzt über die sich verschärfende humanitäre Lage im Kongo und vor allem unter Hinweis auf die großen Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Nahrungs- und Arzneimitteln und darauf, daß die Hauptstadt häufig ohne Wasser- und Stromversorgung ist, F. unter Hinweis darauf, daß die zunehmende Unsicherheit im Kongo die Arbeit der humanitären Organisationen äußerst schwierig gestaltet und daß Plünderungen immer häufiger werden, G. besorgt über die im ganzen Land verbreiteten Waffen, die das vorherrschende Klima der Unsicherheit noch verstärken, und in Kenntnis der Bemühungen der kongolesischen Behörden, die Bevölkerung zu entwaffnen, H. entsetzt über die an Gleichgültigkeit grenzende Passivität, die die internationale Gemeinschaft gegenüber der dramatischen Situation im Kongo an den Tag gelegt hat, und insbesondere im Bedauern über die Initiativlosigkeit der EU und ihre Untätigkeit in diesem Konflikt, trotz der großen Gefahr, daß die Situation eskaliert und ganz Zentralafrika in die Gewalt mit hineingezogen wird, I. im Bewußtsein der dringenden Notwendigkeit, die Spirale der Gewalt im Kongo anzuhalten und endlich mit der Aufgabe des Wiederaufbaus des Landes zu beginnen - was erst dann geschehen kann, wenn ein Klima der nationalen Aussöhnung herrscht, 1. verurteilt die im Kongo begangenen Gewaltakte und fordert sowohl die Milizen als auch die Regierungstruppen dringend auf, die Gewalt zu beenden; 2. ist der Ansicht, daß die nationale Aussöhnung der einzige Weg für die Wiederherstellung von Frieden und Stabilität in diesem Land ist; ersucht die kongolesischen Behörden in diesem Zusammenhang, Bereitschaft zur Förderung der Aussöhnung und zum Abbau der politischen Spannungen zu zeigen, indem sie den ehemaligen führenden Persönlichkeiten des Landes erlauben, in den Kongo zurückzukehren, damit ein Dialog mit allen politischen und sozialen Bewegungen des Landes aufgenommen werden und der Demokratisierungsprozeß wieder in Gang gesetzt werden kann; 3. fordert die kongolesischen Behörden weiterhin auf, Gespräche zu beginnen, die zur Wiedereinführung der Rechtsstaatlichkeit und von demokratischen Institutionen im Kongo durch die Ausarbeitung einer neuen Verfassung und die Abhaltung von freien und demokratischen Wahlen führen; 4. bedauert, daß die Europäische Union, die eine große Verantwortung gegenüber ihren afrikanischen Partnern hat, nicht enger in die Beilegung der auf diesem Kontinent überhandnehmenden Konflikte einbezogen wird; fordert insbesondere den Rat und die Kommission auf, die nationale Aussöhnung im Kongo zu fördern; 5. hofft in diesem Zusammenhang, daß ausländische Interventionen jeglicher Art, einschließlich militärischer Interventionen, rasch beendet werden; 6. fordert die Kommission auf, die humanitäre Hilfe für die kongolesische Bevölkerung zu verstärken; 7. fordert alle an der kongolesischen Krise beteiligten Parteien auf, die Sicherheit des Personals der humanitären Organisationen zu gewährleisten und Hilfslieferungen für die Bevölkerung des Landes zu erleichtern; 8. beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Rat, der Kommission, den Generalsekretären der UNO und der OAU und den Behörden des Kongo-Brazzaville zu übermitteln. (1) Angenommen von der Paritätischen Versammlung AKP-EU am 1. April 1999 in Straßburg (Frankreich).