21999D0729(06)

Beschluß des gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 105/98/KOL vom 30. Oktober 1998 über die Änderung des Anhangs XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens

Amtsblatt Nr. L 197 vom 29/07/1999 S. 0057 - 0057


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 105/98/KOL

vom 30. Oktober 1998

über die Änderung des Anhangs XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Anhang XX des Abkommens wurde durch den Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 96/98 vom 25. September 1998(1) geändert.

Die Richtlinie 98/20/EG des Rates vom 30. März 1998 zur Änderung der Richtlinie 92/14/EWG zur Einschränkung des Betriebs von Flugzeugen des Teils II Kapitel 2 Band 1 des Anhangs 16 zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, 2. Ausgabe (1988)(2) ist in das Abkommen aufzunehmen.

Die Anpassungen der Richtlinie 92/14/EWG des Rates(3) sind infolge des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union zu streichen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

In Anhang XX des Abkommens erhält Nummer 32d folgende Fassung: "392 L 0014: Richtlinie 92/14/EWG des Rates vom 2. März 1992 zur Einschränkung des Betriebs von Flugzeugen des Teils II Kapitel 2 Band 1 des Anhangs 16 zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, 2. Ausgabe (1988) (ABl. L 76 vom 23.3.1992, S. 21), berichtigt im ABl. L 168 vom 23.6.1992, S. 30, geändert durch:

- 398 L 0020: Richtlinie 98/20/EG des Rates vom 30. März 1998 (ABl. L 107 vom 7.4.1998, S. 4)."

Artikel 2

Der Wortlaut der Richtlinie 98/20/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der den jeweiligen Sprachfassungen dieses Beschlusses beigefügt ist, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluß tritt am 31. Oktober 1998 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuß alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen.

Artikel 4

Dieser Beschluß wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 30. Oktober 1998.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuß

N. v. LIECHTENSTEIN

Der Vorsitzende

(1) ABl. L 189 vom 22.7.1999, S. 70.

(2) ABl. L 107 vom 7.4.1998, S. 4.

(3) ABl. L 76 vom 23.3.1992, S. 21.