21998A0805(01)

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 28. Februar 1998 bis zum 27. Februar 2001

Amtsblatt Nr. L 217 vom 05/08/1998 S. 0029 - 0029


ABKOMMEN in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 28. Februar 1998 bis zum 27. Februar 2001

A. Schreiben der Regierung der Islamischen Bundesrepublik Komoren

Herr . . .,

ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das am 27. Februar 1998 paraphierte Protokoll über die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 28. Februar 1998 bis zum 27. Februar 2001 mitzuteilen, daß die Regierung der Komoren bereit ist, dieses Protokoll ab 28. Februar 1998 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 7 vorläufig anzuwenden, sofern die Europäische Gemeinschaft ebenfalls dazu bereit ist.

In diesem Fall muß die Zahlung der ersten jährlichen finanziellen Gegenleistung gemäß Artikel 2 des Protokolls vor dem 1. September 1998 erfolgen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung bestätigen würden.

Genehmigen Sie, Herr . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Regierung der Islamischen Bundesrepublik Komoren

B. Schreiben der Gemeinschaft

Herr . . .,

ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:

"Ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das am 27. Februar 1998 paraphierte Protokoll über die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 28. Februar 1998 bis zum 27. Februar 2001 mitzuteilen, daß die Regierung der Komoren bereit ist, dieses Protokoll ab 28. Februar 1998 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 7 vorläufig anzuwenden, sofern die Europäische Gemeinschaft ebenfalls dazu bereit ist.

In diesem Fall muß die Zahlung der ersten jährlichen finanziellen Gegenleistung gemäß Artikel 2 des Protokolls vor dem 1. September 1998 erfolgen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung bestätigen würden."

Ich beehre mich, Ihnen die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu einer derartigen vorläufigen Anwendung zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen des Rates der Europäischen Union