21996D0213(03)

Beschluß Nr. 5/95 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 über das Verfahren für die Beteiligung der Sachverständigen der Türkei an den Arbeiten bestimmter Fachausschüsse

Amtsblatt Nr. L 035 vom 13/02/1996 S. 0049 - 0049


BESCHLUSS Nr. 5/95 DES ASSOZIATIONSRATES EG-TÜRKEI vom 22. Dezember 1995 über das Verfahren für die Beteiligung der Sachverständigen der Türkei an den Arbeiten bestimmter Fachausschüsse (96/145/EG)

DER ASSOZIATIONSRAT EG-TÜRKEI -

gestützt auf den Beschluß Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei über die Einleitung der Endphase der Zollunion, insbesondere auf Artikel 60,

in der Erwägung, daß gemäß dem Beschluß Nr. 1/95 Sachverständige der Türkei an der Arbeit der in Anhang 9 jenes Beschlusses genannten Fachausschüsse beteiligt werden können, wenn dies für das ordnungsgemäße Funktionieren der Zollunion erforderlich ist, und daß zu diesem Zweck das Verfahren für ihre Beteiligung festzulegen ist -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Türkei benennt einen Sachverständigen, der sie in den Sitzungen der in Anhang 9 des Beschlusses Nr. 1/95 aufgeführten Ausschüsse vertritt. Der Sachverständige, der der türkischen Verwaltung angehört, nimmt an der Arbeit des Ausschusses teil, wenn es um das Funktionieren der Zollunion geht. Er vertritt den Standpunkt der Türkei. Er besitzt kein Stimmrecht, sein Standpunkt wird gemäß den Bestimmungen des Kapitels V des Beschlusses Nr. 1/95 getrennt festgehalten.

Artikel 2

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften unterrichtet den in Artikel 1 genannten Sachverständigen rechtzeitig über den Termin der Sitzungen und die Tagesordnungspunkte eines jeden Ausschusses, für die er die Türkei vertritt. Die Kommission übermittelt ihm alle einschlägigen Informationen.

Artikel 3

Auf Initiative des Vorsitzenden kann jeder Ausschuß auch ohne die Anwesenheit des die Türkei vertretenden Sachverständigen tagen. Die Türkei wird davon unterrichtet.

Artikel 4

Dieser Beschluß tritt am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses Nr. 1/95 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 22. Dezember 1995.

Für den Assoziationsrat EG-Türkei

Der Vorsitzende

L. ATIENZA SERNA