21995A1230(05)

Zusatzprotokoll zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits

Amtsblatt Nr. L 317 vom 30/12/1995 S. 0040 - 0043


ZUSATZPROTOKOLL zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits

DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT UND DIE EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT, nachstehend "Gemeinschaft" genannt,

einerseits und

RUMÄNIEN

andererseits,

IN DER ERWAEGUNG, daß das Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits, nachstehend "Europa-Abkommen" genannt, am 1. Februar 1993 in Brüssel unterzeichnet worden ist,

IN DER ERWAEGUNG, daß zu den in Artikel 1 des Europa-Abkommens genannten Zielen die Schaffung eines angemessenen Rahmens für die schrittweise Integration Rumäniens in die Gemeinschaft gehört,

IN DER ERWAEGUNG, daß die Gemeinschaft und Rumänien in Titel VI und in Titel VII des Europa-Abkommens übereingekommen sind, die wirtschaftliche und die kulturelle Zusammenarbeit zu fördern,

IN DER ERWAEGUNG, daß der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 21. und 22. Juni 1993 in Kopenhagen die den assoziierten Ländern eingeräumte Möglichkeit begrüßt hat, sich im Rahmen der Europa-Abkommen an Gemeinschaftsprogrammen zu beteiligen,

IN DER ERWAEGUNG, daß nach den Schlußfolgerungen der Präsidentschaft des Europäischen Rates vom 21. und 22. Juni 1993 in Kopenhagen die künftige Zusammenarbeit mit den assoziierten Ländern auf das nunmehr feststehende Ziel einer Mitgliedschaft abzustimmen ist und daß diese Zusammenarbeit zur Förderung der Integration eine Beteiligung der assoziierten Länder an Gemeinschaftsprogrammen einschließen wird -

HABEN BESCHLOSSEN, dieses Protokoll zu schließen, und haben zu diesem Zweck als Bevollmächtigte ernannt:

DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT:

Pierre de BOISSIEU,

Botschafter,

Ständiger Vertreter der Französischen Republik,

Präsident des Ausschusses der Ständigen Vertreter,

DIE EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT:

Günther BURGHARDT,

Generaldirektor der Generaldirektion Außenpolitische Beziehungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften;

RUMÄNIEN:

Constantin ENE,

Außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter,

Leiter der Rumänischen Mission bei der Europäischen Union;

DIESE SIND nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten

WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Artikel 1

Rumänien kann sich an Rahmenprogrammen, spezifischen Programmen, Projekten und anderen Aktionen der Gemeinschaft in folgenden Bereichen beteiligen:

- Forschung und technologische Entwicklung,

- Informationsdienste,

- Umwelt,

- allgemeine und berufliche Bildung und Jugend,

- Sozial- und Gesundheitspolitik,

- Verbraucherschutz,

- kleine und mittlere Unternehmen,

- Fremdenverkehr,

- Kultur,

- audiovisueller Sektor,

- Katastrophenschutz,

- Handelsförderung,

- Energie,

- Verkehr und

- Bekämpfung von Drogen und Drogenabhängigkeit.

Die Vertragsparteien können vereinbaren, dieser Liste weitere Bereiche anzufügen, wenn dies nach ihrer Auffassung im beiderseitigen Interesse liegt oder zur Verwirklichung der Ziele des Europa-Abkommens beiträgt.

Artikel 2

Unbeschadet einer bereits bestehenden Beteiligung Rumäniens an den in Artikel 1 genannten Maßnahmen beschließt der durch das Europa-Abkommen eingesetzte Assoziationsrat, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen Rumänien sich an den in Artikel 1 genannten Maßnahmen beteiligen kann.

Artikel 3

Der Finanzbeitrag Rumäniens zu den in Artikel 1 genannten Maßnahmen beruht auf dem Grundsatz, daß Rumänien die Kosten seiner Beteiligung selbst trägt.

Erforderlichenfalls kann die Gemeinschaft im Einzelfall nach den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften geltenden Regeln beschließen, den Beitrag Rumäniens zu bezuschussen.

Die Vertragsparteien können vereinbaren, daß die einschlägigen Bestimmungen des Titels VIII des Europa-Abkommens über die finanzielle Zusammenarbeit Anwendung finden.

Artikel 4

Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien einander den Abschluß der hierfür erforderlichen Verfahren notifiziert haben.

Artikel 5

Dieses Protokoll gilt als Zusatzprotokoll zum Europa-Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Rumänien. Alle allgemeinen, institutionellen und Schlußbestimmungen finden ab Inkrafttreten dieses Protokolls entsprechende Anwendung.

Artikel 6

Dieses Protokoll ist in zwei Urschriften in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer, spanischer und rumänischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Hecho en Bruselas, el treinta de junio de mil novecientos noventa y cinco.

Udfærdiget i Bruxelles den tredivte juni nitten hundrede og femoghalvfems.

Geschehen zu Brüssel am dreißigsten Juni neunzehnhundertfünfundneunzig.

¸ãéíå óôéò ÂñõîÝëëåò, óôéò ôñéÜíôá Éïõíßïõ ÷ßëéá åííéáêüóéá åíåíÞíôá ðÝíôå.

Done at Brussels on the thirtieth day of June in the year one thousand nine hundred and ninety-five.

Fait à Bruxelles, le trente juin mil neuf cent quatre-vingt-quinze.

Fatto a Bruxelles, addì trenta giugno millenovecentonovantacinque.

Gedaan te Brussel, de dertigste juni negentienhonderd vijfennegentig.

Feito em Bruxelas, em trinta de Junho de mil novecentos e noventa e cinco.

Tehty Brysselissä kolmantenakymmenentenä päivänä kesäkuuta vuonna tuhatyhdeksänsataayhdeksänkymmentäviisi.

Utfärdat i Bryssel den trettionde juni nittonhundranittiofem.

F Facut la Bruxelles la treizeci iunie una mie nou Fa sute nou Fazeci Ksi cinci.

Por la Comunidad Europea

For Det Europæiske Fællesskab

Für die Europäische Gemeinschaft

Ãéá ôçí ÅõñùðáúêÞ Êïéíüôçôá

For the European Community

Pour la Communauté européenne

Per la Comunità europea

Voor de Europese Gemeenschap

Pela Comunidade Europeia

Euroopan yhteisön puolesta

På Europeiska gemenskapens vägnar

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Por la Comunidad Europea de la Energía Atómica

For Det Europæiske Atomenergifællesskab

Für die Europäische Atomgemeinschaft

Ãéá ôçí ÅõñùðáúêÞ Êïéíüôçôá ÁôïìéêÞò Åíåñãåßáò

For the European Atomic Energy Community

Pour la Communauté européenne de l'énergie atomique

Per la Comunità europea dell'energia atomica

Voor de Europese Gemeenschap voor Atoomenergie

Pela Comunidade Europeia da Energia Atómica

Euroopan atomienergiayhteisön puolesta

På Europeiska atomenergigemenskapens vägnar

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Pentru Guvernul Romaniei

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