21995A1124(01)

Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Beteiligung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Madagaskar über die Fischerei vor der Küste Madagaskars für die Zeit vom 21. Mai 1995 bis zum 20. Mai 1998

Amtsblatt Nr. L 282 vom 24/11/1995 S. 0022 - 0022


ABKOMMEN in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Beteiligung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Madagaskar über die Fischerei vor der Küste Madagaskars für die Zeit vom 21. Mai 1995 bis zum 20. Mai 1998

A. Schreiben der Regierung Madagaskars

Herr . . . ,

ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das am 18. Mai 1995 paraphierte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Beteiligung für die Zeit vom 21. Mai 1995 bis zum 20. Mai 1998 mitzuteilen, daß die Regierung Madagaskars bereit ist, dieses Protokoll ab 21. Mai 1995 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 7 vorläufig anzuwenden, sofern die Europäische Gemeinschaft ebenfalls dazu bereit ist.

Vereinbarungsgemäß muß in diesem Fall die Zahlung einer ersten Tranche in Höhe von einem Drittel der in Artikel 2 des Protokolls festgesetzten finanziellen Beteiligung vor dem 30. November 1995 erfolgen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung bestätigen würden.

Genehmigen Sie, Herr . . . , den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Regierung der Republik Madagaskar

B. Schreiben der Gemeinschaft

Herr . . . ,

ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, das folgenden Wortlaut hat:

"Ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf das am 18. Mai 1995 paraphierte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Beteiligung für die Zeit vom 21. Mai 1995 bis zum 20. Mai 1998 mitzuteilen, daß die Regierung Madagaskars bereit ist, dieses Protokoll ab 21. Mai 1995 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 7 vorläufig anzuwenden, sofern die Europäische Gemeinschaft ebenfalls dazu bereit ist.

Vereinbarungsgemäß muß in diesem Fall die Zahlung einer ersten Tranche in Höhe von einem Drittel der in Artikel 2 des Protokolls festgesetzten finanziellen Beteiligung vor dem 30. November 1995 erfolgen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung bestätigen würden."

Ich beehre mich, Ihnen die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr . . . , den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen des Rates der Europäischen Union