21994A0103(65)

Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum - Anhang XV - Staatliche Beihilfen - Verzeichnis nach Artikel 63

Amtsblatt Nr. L 001 vom 03/01/1994 S. 0457 - 0460


ANHANG XV

STAATLICHE BEIHILFEN

Verzeichnis nach Artikel 63

EINLEITUNG

Falls die Rechtsakte, auf die in diesem Anhang Bezug genommen wird, Begriffe enthalten oder sich auf Verfahren beziehen, die für die Rechtsordnung der Gemeinschaft charakteristisch sind, wie

-Präambeln,

-die Adressaten der gemeinschaftlichen Rechtsakte,

-Bezugnahmen auf Gebiete oder Sprachen der EG,

-Bezugnahmen auf Rechte und Pflichten der EG-Mitgliedstaaten, deren Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen oder Einzelpersonen in ihren Beziehungen zueinander und

-Bezugnahmen auf Informations- und Notifizierungsverfahren,

so findet das Protokoll 1 über horizontale Anpassungen Anwendung, soweit in diesem Anhang nichts anderes bestimmt ist.

RECHTSAKTE, AUF DIE BEZUG GENOMMEN WIRD

Öffentliche Unternehmen

1. 380 L 0723: Richtlinie 80/723/EWG der Kommission vom 25. Juni 1980 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen (ABl. Nr. L 195 vom 29.7.1980, S. 35), geändert durch:

-385 L 0413: Richtlinie 85/413/EWG der Kommission vom 24. Juli 1985 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen (ABl. Nr. L 229 vom 28.8.1985, S. 20)

Die Richtlinie gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgenden Anpassungen:

a) Das Wort "Kommission" wird durch "das gemäß Artikel 62 des EWR-Abkommens zuständige Überwachungsorgan" ersetzt.

b) Der Ausdruck "Handel zwischen Mitgliedstaaten" wird durch "Handel zwischen Vertragsparteien" ersetzt.

RECHTSAKTE, DIE DIE EG-KOMMISSION UND DIE EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE GEBÜHREND BERÜCKSICHTIGEN MÜSSEN

Die EG-Kommission und die EFTA-Überwachungsbehörde haben bei der Anwendung der Artikel 61 bis 63 des Abkommens und der Vorschriften, auf die in diesem Anhang Bezug genommen wird, die Grundsätze und Regelungen der folgenden Rechtsakte gebührend zu berücksichtigen:

Überprüfung durch die Kommission

Vorherige Unterrichtung über die beabsichtigten staatlichen Beihilfen und andere Verfahrensregeln

2. C/252/80/S. 2: Die Unterrichtung der Kommission über staatliche Beihilfen gemäß Artikel 93 Absatz 3 EWG-Vertrag - Nichterfuellung ihrer Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten (ABl. Nr. C 252 vom 30.9.1980, S. 2)

3. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 2. Oktober 1981 [SG(81) 12740]

4. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 27. April 1989 [SG(89) D/5521]

5. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 30. April 1989 [SG(87) D/5540]: Verfahren gemäß Artikel 93 Absatz 2 EWG-Vertrag - Fristen

6. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 11. Oktober 1990 [SG(90) D/28091]: staatliche Beihilfen - Unterrichtung der Mitgliedstaaten über Beihilfen, die von der Kommission nicht beanstandet wurden

7. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 4. März 1991 [SG(91) D/4577]: Mitteilung an die Mitgliedstaaten über die Verfahren der Unterrichtung über beabsichtigte Beihilfen sowie über die Verfahren, die anwendbar sind, wenn eine Beihilfe unter Verstoß gegen Artikel 93 Absatz 3 EWG-Vertrag gewährt wird.

Bewertung der Beihilfen von geringer Bedeutung

8. C/40/90/S. 2: Anmeldung von Beihilferegelungen von geringer Bedeutung (ABl. Nr. C 40 vom 20.2.1990, S. 2)

Staatliche Beteiligungen

9. Anwendung der Artikel 92 und 93 EWG-Vertrag auf staatliche Beteiligungen (Bulletin EG 9-1984)

Mißbräuchlich gewährte Beihilfen

10. C/318/83/S. 3: Mitteilung der Kommission über mißbräuchlich gewährte Beihilfen (ABl. Nr. C 318 vom 24.11.1983, S. 3)

Staatliche Bürgschaften

11. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 5. April 1989 [SG(89) D/4328]

12. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 12. Oktober 1989 [SG(89) D/12772]

Rahmen für sektorale Beihilferegelungen

Textil- und Bekleidungsindustrie

13. Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten betreffend den Gemeinschaftsrahmen für die Beihilfen zugunsten der Textilindustrie [SEK(71) 363 endg. - Juli 1971]

14. Schreiben der Kommission an die Migliedstaaten vom 4. Februar 1977 [SG(77) D/1190] und Anhang [SEK(77) 317 vom 25.1.1977]: Prüfung der gegenwärtigen Situation im Hinblick auf Beihilfen an die Textil- und Bekleidungsindustrie

Kunstfaserindustrie

15. C/173/89/S. 5: Mitteilung der Kommission über Beihilfen zugunsten der Kunstfaserindustrie in der Gemeinschaft (ABl. Nr. C 173 vom 8.7.1989, S. 5)

Kraftfahrzeugindustrie

16. C/123/89/S. 3: Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen in der Kfz-Industrie (ABl. Nr. C 123 vom 18.5.1989, S. 3)

17. C/81/91/S. 4: Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen an die Kraftfahrzeug-Industrie (ABl. Nr. C 81 vom 26.3.1991, S. 4)

Rahmen für allgemeine regionale Beihilferegelungen

18. 471 Y 1104: Entschließung des Rates vom 20. Oktober 1971 über die allgemeinen Beihilferegelungen mit regionaler Zielsetzung (ABl. Nr. C 111 vom 4.11.1971, S. 1)

19. C/111/71/S. 7: Mitteilung der Kommission zu der Entschließung des Rates vom 20. Oktober 1971 über allgemeine Beihilferegelungen mit regionaler Zwecksetzung (ABl. Nr. C 111 vom 4.11.1971, S. 7)

20. Mitteilung der Kommission an den Rat über Beihilferegelungen mit regionaler Zwecksetzung [KOM(75)77 endg.]

21. C/31/79/S. 9: Mitteilung der Kommission vom 21. Dezember 1978 über regionale Beihilferegelungen (ABl. Nr. C 31 vom 3.2.1979, S. 9)

22. C/212/88/S. 2: Mitteilung der Kommission über die Methode zur Anwendung von Artikel 92 Absätze 3 a) und c) auf Regionalbeihilfen (ABl. Nr. C 212 vom 12.8.1988, S. 2)

23. C/10/90/S. 8: Mitteilung der Kommission über die Änderung der Mitteilung vom 21. Dezember 1978 (ABl. Nr. C 10 vom 16.1.1990, S. 8)

24. C/163/90/S. 5: Mitteilung der Kommission zur Methode der Anwendung von Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) auf Regionalbeihilfen (ABl. Nr. C 163 vom 4.7.1990, S. 5)

25. C/163/90/S. 6: Mitteilung der Kommission zur Methode der Anwendung von Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe a) auf Regionalbeihilfen (ABl. Nr. C 163 vom 4.7.1990, S. 6)

Horizontale Rahmen

Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Umweltbereich

26. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 7. November 1974 (S/74/30.807)

27. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 7. Juli 1980 [SG(80) D/8287]

28. Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten (Anhang zu dem Schreiben vom 7. Juli 1980)

29. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 23. März 1987 [SG(87) D/3795]

Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen

30. C/83/86/S. 2: Gemeinschaftsrahmen für staatliche FuE-Beihilfen (ABl. Nr. C 83 vom 11.4.1986, S. 2)

31. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 5. Februar 1990 [SG(90) D/01620]

Allgemeine Beihilferegelungen

32. Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 14. September 1979 [SG(79) D/10478]

33. Kontrolle der Rettungs- und Begleitbeihilfen (Achter Bericht über die Wettbewerbspolitik, Ziffer 228)

Kumulierung von Beihilfen unterschiedlicher Zielsetzungen

34. C/3/85/S. 3: Mitteilung der Kommission über die Kumulierung von Beihilfen unterschiedlicher Zielsetzungen (ABl. Nr. C 3 vom 5.1.1985, S. 2)

Beschäftigungsbeihilfen

35. Sechzehnter Bericht über die Wettbewerbspolitik, Ziffer 253

36. Zwanzigster Bericht über die Wettbewerbspolitik, Ziffer 280

Kontrolle der Beihilfen zugunsten der Stahlindustrie

37. C/320/88/S. 3: Rahmenregelung für bestimmte, nicht unter den EGKS-Vertrag fallende Stahlbereiche (ABl. Nr. C 320 vom 13.12.1988, S. 3)