21985A0323(01)

Protokoll über die Erstreckung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur und Thailand - Mitgliedsländer des Verbandes Südostasiatischer Nationen - auf Brunei-Darussalam

Amtsblatt Nr. L 081 vom 23/03/1985 S. 0002 - 0006
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 11 S. 0180
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 11 S. 0180
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 21 S. 0252
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 21 S. 0252


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PROTOKOLL

über die Erstreckung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur und Thailand - Mitgliedsländer des Verbandes Südostasiatischer Nationen - auf Brunei-Darussalam

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

einerseits,

DIE REGIERUNG DER REPUBLIK INDONESIEN,

DIE REGIERUNG MALAYSIAS,

DIE REGIERUNG DER REPUBLIK DER PHILIPPINEN,

DIE REGIERUNG DER REPUBLIK SINGAPUR,

DIE REGIERUNG DES KÖNIGREICHS THAILAND

und

DIE REGIERUNG VON BRUNEI-DARUSSALAM

andererseits,

gestützt auf das am 7. März 1980 in Kuala Lumpur unterzeichnete Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur und Thailand, Mitgliedsländer des Verbandes Südostasiatischer Nationen, nachstehend »Abkommen" genannt,

in der Erwägung, daß Brunei-Darussalam als neues Mitgliedsland des Verbandes Südostasiatischer Nationen beantragt hat, dem Abkommen beizutreten,

HABEN BESCHLOSSEN, das Abkommen auf Brunei-Darussalam zu erstrecken, und haben hierfür als Bevollmächtigte ernannt:

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN:

Peter BARRY,

Amtierender Präsident des Rates der Europäischen Gemeinschaften,

Minister für auswärtige Angelegenheiten Irlands;

Wilhelm HAFERKAMP,

Vizepräsident der Kommission der Europäischen Gemeinschaften;

DIE REGIERUNG DER REPUBLIK INDONESIEN:

Prof. Dr. MOCHTAR KUSUMAATMADJA,

Minister für auswärtige Angelegenheiten;

DIE REGIERUNG MALAYSIAS:

TENGKU AHMAD RITHAUDDEEN,

Minister für auswärtige Angelegenheiten;

DIE REGIERUNG DER REPUBLIK DER PHILIPPINEN:

Arturo M. TOLENTINO,

Minister für auswärtige Angelegenheiten;

DIE REGIERUNG DER REPUBLIK SINGAPUR:

S. DHANABALAN,

Minister für auswärtige Angelegenheiten; DIE REGIERUNG DES KÖNIGREICHS THAILAND:

Air Chief Marshal SIDDHI SAVETSILA,

Minister für auswärtige Angelegenheiten;

DIE REGIERUNG VON BRUNEI-DARUSSALAM:

Prinz MOHAMED BOLKIAH,

Minister für auswärtige Angelegenheiten;

DIESE SIND nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten

WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Artikel 1

Mit diesem Protokoll tritt Brunei-Darussalam dem Abkommen bei.

Artikel 2

Sofern in diesem Protokoll nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen des Abkommens und das Protokoll betreffend Artikel 1 des Abkommens für Brunei-Darussalam.

Artikel 3

Der erste Anwendungszeitraum des Abkommens endet für Brunei-Darussalam zum gleichen Zeitpunkt wie für die übrigen Vertragsparteien.

Artikel 4

Dieses Protokoll ist in acht Urschriften in dänischer, deutscher, englischer, französischer, griechischer, italienischer und niederländischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist.