21983A0826(04)

Briefwechsel über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Äquatorialguinea über die Fischerei vor der Küste von Äquatorialguinea

Amtsblatt Nr. L 237 vom 26/08/1983 S. 0014


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BRIEFWECHSEL

über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Äquatorialguinea über die Fischerei vor der Küste von Äquatorialguinea

A . Schreiben Äquatorialguineas

Herr ... !

Unter Bezugnahme auf das ausgehandelte Fischereiabkommen darf ich Ihnen bestätigen , daß wir über die vorläufige Anwendung des Abkommens ab dem heutigen Tag mit der Maßgabe übereingekommen sind ,

a ) daß bei der in Artikel 6 des Abkommens genannten Gegenleistung die ab dem heutigen Tag gefangenen Thunfischmengen berücksichtigt werden ,

b ) daß die Reeder den im Anhang zum Abkommen festgelegten Betrag für diese Mengen zahlen werden .

Ich darf Sie bitten , den Empfang dieses Schreibens zu bestätigen .

Genehmigen Sie , Herr ... , den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung .

Für die Regierung der Republik Äquatorialguinea

B . Schreiben der Gemeinschaft

Herr Präsident !

Ich beehre mich , den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tag mit folgendem Wortlaut zu bestätigen :

" Unter Bezugnahme auf das ausgehandelte Fischereiabkommen darf ich Ihnen bestätigen , daß wir über die vorläufige Anwendung des Abkommens ab dem heutigen Tag mit der Maßgabe übereingekommen sind ,

a ) daß bei der in Artikel 6 des Abkommens genannten Gegenleistung die ab dem heutigen Tag gefangenen Thunfischmengen berücksichtigt werden ,

b ) daß die Reeder den im Anhang zum Abkommen festgelegten Betrag für diese Mengen zahlen werden .

Ich darf Sie bitten , den Empfang dieses Schreibens zu bestätigen . "

Genehmigen Sie , Herr Präsident , den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung .

Im Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften