21982A1027(01)

Übergangsprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik

Amtsblatt Nr. L 355 vom 16/12/1982 S. 0002


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ÜBERGANGSPROTOKOLL

zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik

DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT

einerseits ,

DIE PORTUGIESISCHE REPUBLIK

andererseits ,

IN KENNTNIS der Schwierigkeiten bei der industriellen Entwicklung und Umstrukturierung Portugals ,

ENTSCHLOSSEN , ihre Zusammenarbeit zu intensivieren und damit zur Annäherung der beiden Vertragsparteien im Hinblick auf den Beitritt der Portugiesischen Republik zu den Gemeinschaften beizutragen ,

HABEN BESCHLOSSEN , DIESES ÜBERGANGSPROTOKOLL ZU SCHLIESSEN :

Artikel 1

Das am 22 . Juli 1972 unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik , nachstehend " Abkommen " genannt , und das am 20 . September 1976 unterzeichnete Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik , nachstehend " Protokoll " genannt , werden durch die folgenden Bestimmungen ergänzt .

Artikel 2

( 1 ) Abweichend vom Abkommen und dem Protokoll kann Portugal bis zum 31 . Dezember 1983 den weiteren Abbau der Zölle gegenüber der Gemeinschaft auf dem am 31 . Dezember 1979 erreichten Stand für folgende Waren aussetzen :

a ) bestimmte in Anhang A aufgeführte Waren der Liste A in Anhang II des Abkommens bezueglich des Finanzanteils der Zölle ;

b ) die in Anhang B aufgeführten Waren der Liste C in Anhang II des Abkommens ;

c ) bestimmte in Anhang C aufgeführte Waren der Liste A in Anhang D des Protokolls Nr . 1 zum Abkommen ;

d ) bestimmte in Anhang D aufgeführte Waren der Liste B in Anhang D des Protokolls Nr . 1 zum Abkommen ;

e ) bestimmte in Anhang E aufgeführte Waren des Anhangs I des Protokolls .

( 2 ) Bei den in den Anhängen A und B aufgeführten Waren nimmt Portugal am 1 . Januar 1984 eine Zollsenkung von 50 % auf der Grundlage der gegenüber der Gemeinschaft am 31 . Dezember 1979 angewandten Restzölle vor .

Bei den in den Anhängen C , D und E aufgeführten Waren nimmt Portugal am 1 . Januar 1984 eine Zollsenkung von 30 % auf der Grundlage der gegenüber der Gemeinschaft am 31 . Dezember 1979 angewandten Restzölle vor .

Artikel 3

( 1 ) Aweichend von Artikel 6 des Protokolls nimmt Portugal am 1 . Januar 1983 eine zusätzliche Zollsenkung von 5 % bei den in Anhang F 1 aufgeführten Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft vor .

( 2 ) Abweichend von Artikel 6 des Protokolls kann Portugal nach Konsultation des Gemischten Ausschusses und vorbehaltlich des Artikels 9 des vorliegenden Protokolls für die in Anhang F 2 aufgeführten Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft am 1 . Januar 1983 einen Wertzoll von höchstens 20 % einführen .

Die eingeführten Zölle werden am 1 . Januar 1983 um 15 % gesenkt .

( 3 ) Bei den in den Absätzen 1 und 2 genannten Waren nimmt Portugal am 1 . Januar 1984 eine zusätzliche Zollsenkung von 10 % vor .

Artikel 4

Abweichend vom Abkommen und dem Protokoll nimmt Portugal am 1 . Januar 1983 bei den in Anhang G aufgeführten Waren eine Senkung von 10 % der zu diesem Zeitpunkt - vorbehaltlich des Artikels 9 - gegenüber der Gemeinschaft angewandten Restzölle vor .

Portugal kann den weiteren Abbau der Zölle für die genannten Waren gegenüber der Gemeinschaft auf dem am 1 . Januar 1983 erreichten Stand aussetzen .

Artikel 5

Abweichend vom Abkommen und dem Protokoll kann Portugal nach Konsultation des Gemischten Ausschusses und vorbehaltlich des Artikels 9 am 1 . Januar 1983 für die in Anhang H aufgeführten Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft einen Wertzoll von höchstens 20 % einführen .

Die eingeführten Zollsätze werden am 1 . Januar 1983 um 20 % gesenkt . Portugal kann den weiteren Abbau der Zölle für die genannten Waren gegenüber der Gemeinschaft auf dem am 1 . Januar 1983 erreichten Stand aussetzen .

Artikel 6

Abweichend von Artikel 6 Absätze 1 bis 4 des Protokolls Nr . 1 zum Abkommen und von Artikel 7 des Protokolls und soweit die Industrialisierung und Entwicklung Portugals Schutzmaßnahmen erforderlich machen , kann der Gemischte Ausschuß Portugal ermächtigen , bis zum 31 . Dezember 1984 und vorbehaltlich des diesbezueglichen Briefwechsels zwischen der Gemeinschaft und Portugal Wertzölle von höchstens 20 % einzuführen , zu erhöhen oder wiedereinzuführen .

Artikel 7

Bei den in den Artikeln 3 , 5 und 6 genannten Waren schafft Portugal vom Zeitpunkt der Anwendung der dort genannten Maßnahmen an die Regelungen der zusätzlichen Abgabenerhebung und der Kontingentierung bei der Einfuhr ab und wendet sie nicht mehr an .

Artikel 8

Durch dieses Protokoll werden die Bestimmungen des Protokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik aufgrund des Beitritts der Republik Griechenland , insbesondere dessen Artikel 9 , nicht berührt .

Artikel 9

Mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Protokolls darf die Handelsregelung , die Portugal auf Waren des Abkommens mit Ursprung in der Gemeinschaft anwendet , in keinem Fall ungünstiger sein als die auf Ursprungswaren des meistbegünstigten Drittlands angewandte Regelung , mit Ausnahme jedoch der im Protokoll Nr . 2 zum Abkommen genannten Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft .

Artikel 10

Ab Anfang 1984 können die Vertragsparteien gemäß den für die Aushandlung des Abkommens festgelegten Verfahren die in den Artikeln 3 bis 6 genannten portugiesischen Einfuhrregelungen prüfen .

Artikel 11

( 1 ) Dieses Protokoll wird den Vertragsparteien zur Ratifizierung , Annahme oder Genehmigung nach ihren jeweiligen Verfahren übermittelt ; die Vertragsparteien notifizieren einander den Abschluß der dafür erforderlichen Verfahren .

( 2 ) Dieses Protokoll tritt am 1 . Januar 1983 in Kraft , sofern die Vertragsparteien die in Absatz 1 genannten Notifizierungen vorgenommen haben .

Artikel 12

Dieses Protokoll ist in zwei Urschriften in dänischer , deutscher , englischer , französischer , griechischer , italienischer , niederländischer und portugiesischer Sprache abgefasst , wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist .

Udfärdiget i Bruxelles , den syvogtyvende oktober nitten hundrede og toogfirs .

Geschehen zu Brüssel am siebenundzwanzigsten Oktober neunzehnhundertzweiundachtzig .

!***

Done at Brussels on the twenty-seventh day of October in the year one thousand nine hundred and eighty-two .

Fait à Bruxelles , le vingt-sept octobre mil neuf cent quatre-vingt-deux .

Fatto a Bruxelles , addì ventisette ottobre millenovecentoottantadü .

Gedaan te Brussel , de zevenentwintigste oktober negentienhonderdtweeëntachtig .

Bruxelas , vinte e sete de Outubro de mil novecentos e oitenta e dois .

For Raadet for De europäiske Fälleßkaber

Für den Rat der Europäischen Gemeinschaften

!***

For the Council of the European Communities

Pour le Conseil des Communautés européennes

Per il Consiglio delle Comunità europee

Voor de Raad van de Europese Gemeenschappen

Pelo Conselho das Comunidades Europeias

For Den portugisiske Republik

Für die Portugiesische Republik

!***

For the Portugüse Republic

Pour la République portugaise

Per la Repubblica portoghese

Voor de Republiek Portugal

Pela Republica Portugüsa

ANHANG A

Waren nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a )

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung * Finanzanteil ( in Escudos/kg ) *

87.07 * Kraftkarren von einer Bauart , wie sie in Fabriken , Lagerhäusern , Häfen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport oder zum Warenumschlag verwendet wird ( z . B . Lastkraftkarren , Stapelkraftkarren , Portalkraftkarren ) ; Zugkraftkarren von einer Bauart , wie sie auf Bahnhöfen verwendet wird ; Teile davon : * *

* Teile davon : * *

* aus Metall : * *

87.07.02 * bis zu einem Stückgewicht bis zu 500 g * 24,00 *

87.07.03 * mit einem Stückgewicht von mehr als 500 g und höchstens 10 kg * 16,00 *

87.07.04 * mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg * 9,60 *

ANHANG B

Waren nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b )

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung * Am 1 . Januar 1972 anwendbare Zollsätze ( in Escudos ) * Finanzanteil ( in Escudos ) *

27.09 * Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien , roh * 4,00 * 4,00 *

ex 27.10 * Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien , ausgenommen rohe Öle ; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 Gewichtshundertteilen oder mehr , in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen , anderweit weder genannt noch inbegriffen , ausgenommen Stoßdämpfer - und Brennöle : * * *

* Benzin : * * *

27.10.01 * zur Verwendung als Ausgangsstoff in der synthetische Erzeugnisse herstellenden Industrie oder in anderen Industrien * 50,00 * 50,00 *

27.10.02 * anderes * 1,155 * 1,155 *

27.10.03 * andere Petroläther und Leichtöle * 1,155 * 1,155 *

27.10.04 * Mineralöle , die bei normaler Temperatur nicht brennen und die bis 245 * C vollständig übergehen * 1,155 * 1,155 *

27.10.05 * Leuchtöle * 0,323 * 0,323 *

* Brennöle : * * *

27.10.06 * für Strahltriebwerke , eingeführt vom Ministerialdepartement für Luftfahrt * 70,00 * 70,00 *

27.10.07 * andere * 50,00 * 50,00 *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung * Am 1 . Januar 1972 anwendbare Zollsätze ( in Escudos ) * Finanzanteil ( in Escudos ) *

ex 27.10 ( Fortsetzung ) * * * *

* Schmieröle : * * *

27.10.08 * in Behaletnissen mit einem Gewicht von nicht mehr als 5 kg ( einschließlich Behältnis ) * 0,60 * 0,60 *

27.10.09 * anders aufgemacht * 50,00 * 50,00 *

27.10.11 * andere Öle * 50,00 * 50,00 *

27.11 * Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe * 6 % * 6 % *

29.26 * Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion ( einschließlich ortho-Benzoesäuresulfimid und seine Salze ) oder Verbindungen mit Iminfunktion ( einschließlich Hexamethylentetramin und Trimethylentrinitramin ) : * * *

29.26.01 * ortho-Benzoesäuresulfimid und seine Salze * 210,00 * 210,00 *

37.02 * Lichtempfindliche Filme in Rollen oder Streifen , auch gelocht , nicht belichtet : * * *

37.02.01 * für Photoapparate * 12,00 * 12,00 *

37.02.02 * für kinematographische Apparate * 24,00 * 24,00 *

90.08 * Kinematographische Apparate ( Bildaufnahme - und Tonaufnahmeapparate , auch kombiniert , Vorführapparate mit oder ohne Tonwiedergabe ) : * * *

* Bild - und Tonaufnahmeapparate : * * *

90.08.01 * mit einem Stückgewicht von höchstens 20 kg * 18 % * 18 % *

90.08.02 * mit einem Stückgewicht von mehr als 20 kg * 6 % * 6 % *

90.08.03 * Vorführapparate , mit oder ohne Tonwiedergabe , sowie Teile davon * 70,00 * 70,00 *

90.09 * Stehbildwerfer : photographische Vergrösserungs - oder Verkleinerungsapparate : * * *

90.09.01 * mit einem Stückgewicht von höchstens 20 kg * 18 % * 18 % *

90.09.02 * mit einem Stückgewicht von mehr als 20 kg * 6 % * 6 % *

91.02 * Uhren mit Kleinuhr-Werk : * * *

91.02 . ex 01 * vollständige , mit einem Stückgewicht bis zu 500 g * 32,00 * 32,00 *

91.02 . ex 02 * vollständige , mit einem Stückgewicht von mehr als 500 g , sowie unvollständige , mit beliebigem Gewicht * 240,00 * 240,00 *

91.03 * Armaturenbrettuhren und dergleichen , für Kraftfahrzeuge , Flugzeuge , Schiffe und andere Fahrzeuge * 32,00 * 32,00 *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung * Am 1 . Januar 1972 anwendbare Zollsätze ( in Escudos ) * Finanzanteil ( in Escudos ) *

91.07 * Kleinuhr-Werke , gangfertig : * * *

91.07.01 * mit einer Unruh mit Spiralfeder als Gangregler , deren Dicke einschließlich Werkboden und Brücken nicht mehr als 12 mm beträgt * 38,00 * 38,00 *

91.09 * Gehäuse für Uhren der Tarifnr . 91.01 und Teile davon : * * *

* ohne natürliche oder künstliche Perlen oder Edelsteine : * * *

* gangfertig : * * *

91.09.01 * aus Gold oder Platin * 500,00 * 500,00 *

91.09.02 * aus Silber * 70,00 * 70,00 *

* Rohwerke : * * *

91.09.05 * aus Gold oder Platin * 500,00 * 500,00 *

91.09.06 * aus Silber * 70,00 * 70,00 *

91.09.07 * vergoldet oder goldplattiert * 90,00 * 90,00 *

91.09.08 * andere * 30 % * 30 % *

91.09.09 * mit natürlichen oder künstlichen Perlen oder Edelsteinen besetzt * ( a ) * ( a ) *

92.01 * Klaviere ( einschließlich selbsttätige Klaviere mit oder ohne Klaviatur ) ; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur ; Harfen , ausgenommen Äolsharfen : * * *

92.01.01 * Klaviere , Cembalos und dergleichen * 2 000,00 * 2 000,00 *

92.01.02 * Harfen * 1 440,00 * 1 440,00 *

92.03 * Orgeln ; Harmonien und ähnliche Instrumente mit Klaviatur und durchschlagenden Metallzungen : * * *

92.03.01 * Orgeln * 12 % * 12 % *

ex 92.06 * Schlaginstrumente ( z . B . Trommeln aller Art , Xylophone , Metallophone , Becken , Kastagnetten ) : * * *

* Glockenspiele * 30 % 30 % *

92.07 * Elektromagnetische , elektrostatische , elektronische und ähnliche Musikinstrumente ( z . B . derartige Klaviere , Orgeln , Akkordeons ) : * * *

92.07.02 * Orgeln * 12 % * 12 % *

92.07 . ex 03 * andere : * * *

* Glockenspiele * 30 % * 30 % *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung * Am 1 . Januar 1972 anwendbare Zollsätze ( in Escudos ) * Finanzanteil ( in Escudos ) *

92.11 * Schallplattenwiedergabegeräte , Diktiergeräte und andere Tonaufnahme - und Tonwiedergabegeräte , einschließlich Platten - , Band - , und Drahtspieler , mit oder ohne Tonabnehmer ; magnetisch arbeitende Bild - und Tonaufzeichnungs - und -wiedergabegeräte für das Fernsehen : * * *

92.11.03 * andere * 60,00 * 60,00 *

92.13 * Andere Teile und anderes Zubehör für Geräte der Tarifnr . 92.11 * 60,00 * 60,00 *

93.02 * Revolver und Pistolen * 200,00 * 200,00 *

93.04 * Feuerwaffen ( andere als Feuerwaffen der Tarifnrn . 93.02 und 93.03 ) , einschließlich ähnlicher Geräte , bei denen die Explosionswirkung von Pulver aller Art genutzt wird , wie Leuchtpistolen , Schreckschusspistolen und dergleichen , Wetterkanonen , Leinenschießgeräte : * * *

* Gewehre und Karabiner : * * *

93.04.01 * Vorderlader : * 120,00 * 120,00 *

* Hinterlader : * * *

93.04.02 * mit glattem oder gezogenem Lauf und einem Kaliber von nicht mehr als 6 mm * 200,00 * 200,00 *

93.04.03 * mit glattem Lauf und einem Kaliber von mehr als 6 mm , jedoch nicht mehr als 9 mm * 160,00 * 160,00 *

* andere : * * *

* Hammerflinten : * * *

93.04.04 * einläufige * 280,00 * 280,00 *

93.04.05 * mehrläufige * 520,00 * 520,00 *

* Selbstspanner : * * *

93.04.06 * einläufige * 800,00 * 800,00 *

93.04.07 * mehrläufige * 880,00 * 880,00 *

93.06 * Waffenteile ( andere als Waffenteile der Tarifnr . 93.01 ) , einschließlich Rohr - und Laufrohlinge für Feuerwaffen : * * *

* für andere Waffen : * * *

93.06.02 * Läufe für Handfeuerwaffen * 300,00 * 300,00 *

93.06.03 * andere Teile * 280,00 * 280,00 *

98.03 * Federhalter , Füllhalter , Kugelschreiber , Füllstifte ; Bleistifthalter und dergleichen ; Teile davon und Zubehör ( z . B . Bleistiftschützer , Klipse ) , ausgenommen Waren der Tarifnr . 98.04 oder 98.05 : * * *

98.03.01 * Füllhalter , Teile davon und Zubehör * 24 % * 24 % *

98.04 * Schreibfedern ; Kugeln für Federspitzen : * * *

98.04.01 * für Füllhalter * 24 % * 24 % *

( a ) Das Doppelte der Zölle für die nicht besetzten Uhren . Dabei dürfen die Zölle nicht unter 25 % ad valorum liegen .

ANHANG C

Waren nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c )

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

39.03 * Regenerierte Zellulose ; Zellulosenitrate , Zelluloseacetate und andere Zelluloseester , Zelluloseäther und andere chemische Zellulosederivate , auch weichgemacht ( z.B . Zelloidin , Kollodium , Zelluloid usw . ) ; Vulkanfiber : *

* Kunststoffe , auch mit Einlagen aus Papier , Gewebe oder anderem Material : *

* andere : *

* andere Platten , Folien , Bänder oder Streifen : *

39.03.13 * mit einem Quadratmetergewicht von höchstens 160 g , ohne Aufdruck *

42.02 * Reiseartikel ( Reisekoffer , Handkoffer , Hutschachteln , Reisetaschen , Rucksäcke usw . ) , Einkaufstaschen , Handtaschen , Schulranzen , Aktentaschen , Brieftaschen , Geldbeutel , Necessaires , Werkzeugtaschen , Tabakbeutel , Futterale , Etuis oder Schachteln ( für Waffen , Musikinstrumente , Ferngläser , Schmuck , Flakons , Kragen , Schuhe , Bürsten usw . ) und ähnliche Behältnisse aus Leder , Kunstleder , Vulkanfiber , Kunststoffolien , Pappe oder Geweben : *

42.02.06 * andere *

48.16 * Schachteln , Säcke und andere Verpackungsmittel , aus Papier oder Pappe ; Pappwaren der in Büros oder Läden und dergleichen verwendeten Art : *

* Schachteln , Säcke und andere Verpackungen : *

48.16.01 * mit Aufdruck *

* ohne Aufdruck oder , falls diese Artikel aus der obigen Tarifstelle ausgeschlossen sind , mit Aufdruck : *

* aus Papier : *

48.16.02 * Schachteln oder Behältnisse *

* aus Karton oder Pappe : *

48.16.05 * Schachteln oder Behältnisse *

48.21 * Andere Waren aus Papierhalbstoff , Papier , Pappe oder Zellstoffwatte : *

* andere Waren : *

* aus Papierhalbstoff oder Zellstoffwatte : *

48.21.05 * zu anderen Zwecken *

* aus Papier : *

48.21.07 * ohne Aufdruck *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

49.09 * Postkarten , Glückwunschkarten , Weihnachtskarten und dergleichen mit Bildern , in beliebigem Druck hergestellt , auch mit Verzierungen aller Art : *

49.09.01 * Postkarten *

49.10 * Kalender aller Art , Papier oder Pappe , einschließlich Blöcke von Abreißkalendern *

49.11 * Bilder , Bilddrucke , Photographien und andere Drucke , in beliebigen Verfahren hergestellt : *

49.11.11 * andere Drucke *

51.04 * Gewebe aus synthetischen oder künstlichen Spinnfäden ( einschließlich Gewebe aus Monofilen oder Streifen der Tarifnr . 51.01 oder 51.02 ) : *

51.04.02 * andere Gewebe *

58.04 * Samt , Plüsch , Schlingengewebe und Chenillegewebe , ausgenommen Gewebe der Tarifnrn . 55.08 und 58.05 : *

58.04.01 * aus Seide *

58.04.02 * aus synthetischen oder künstlichen Spinnfäden oder Spinnfasern *

58.05.03 * aus Wolle oder Tierhaaren *

58.05 * Bänder und schußlose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Spinnstoffen ( bolducs ) , ausgenommen Waren der Tarifnr . 58.06 : *

58.05.01 * Seidenbandwaren *

58.05.02 * Bandwaren aus synthetischen oder künstlichen Spinnfäden oder Spinnfasern *

58.07 * Chenillegarne ; Gimpen ( andere als umsponnene Garne der Tarifnr . 52.01 und als umsponnene Garne aus Roßhaar ) ; Geflechte und sonstige Posamentierwaren , als Meterware ; Quasten , Troddeln , Cliven , Nüsse , Pompons und dergleichen : *

* ohne Metallfäden : *

58.07.03 * aus Seide der aus synthetischen oder künstlichen Spinnfäden oder Spinnfasern *

58.08 * Tülle und geknüpfte Netzstoffe , ungemustert : *

58.08.02 * aus synthetischen oder künstlichen Spinnfäden oder Spinnfasern *

58.09 * Tülle , geknüpfte Netzstoffe und Bobinetgardinenstoffe , gemustert ; Spitzen ( maschinen - oder handgefertigt ) als Meterware oder als Motiv : *

58.09.02 * aus synthetischen oder künstlichen Spinnfäden oder Spinnstoffen *

59.02 * Filze und Waren daraus , auch getränkt oder bestrichen : *

* in anderen Blättern , weder mit bituminösen noch mit ähnlichen Stoffen getränkt oder beschichtet : *

59.02.06 * Teppiche , Brücken und Läufer *

59.10 * Linoleum , auch zugeschnitten ; Fußbodenbelag aus einem Grund aus Spinnstoffen mit aufgetragener Deckschicht aus beliebigen Stoffen , auch zugeschnitten : *

59.10.02 * mit einem Quadratmetergewicht von über 1 400 g *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

59.12 * Andere Gewebe , getränkt oder bestrichen ; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen , Atelierhintergründe und dergleichen : *

* getränkte oder beschichtete Gewebe : *

59.12.01 * mit einem Quadratmetergewicht bis zu 400 g *

59.12.02 * mit einem Quadratmetergewicht mit über 400 g bis höchstens 1 400 g *

59.13 * Gummielastische Gewebe , ausgenommen Gewirke : *

* nicht über 50 cm breit : *

59.13.01 * aus Seide oder aus synthetischen oder künstlichen Spinnfäden oder Spinnfasern *

59.13.03 * aus anderen Spinnstoffen *

60.01 * Gewirke als Meterware , weder gummielastisch noch kautschutiert : *

* aus synthetischen oder künstlichen Spinnfäden oder Spinnfasern : *

60.01.02 * aus Spinnfäden *

60.01.03 * aus Spinnfasern *

60.01.04 * aus Wolle oder Tierhaaren *

60.01.05 * aus anderen Spinnstoffen *

61.06 * Schals , Umschlagtücher , Halstücher , Kragenschoner , Kopftücher , Schleier und ähnliche Waren : *

61.06.01 * aus Seide oder aus synthetischen oder künstlichen Spinnfäden oder Spinnfasern *

64.05 * Schuhteile ( einschließlich Einlegesohlen und Fersenstücke ) aus Stoffen aller Art , ausgenommen Metall : *

64.05.03 * aus Gummi oder Kunststoff *

73.31 * Stifte , Nägel , zugespitzte Krampen , gewellte und abgeschrägte Klammern , Ringnägel , Haken und Reißnägel , aus Eisen oder Stahl , auch mit Kopf aus anderen Stoffen , ausgenommen solche mit Kupferkopf : *

73.31.02 * Reißnägel *

73.32 * Bolzen und Muttern ( auch mit Gewinde ) , Schwellenschrauben , Schrauben , Ringschrauben und Schraubhaken , Niete , Splinte , Keile und ähnliche Waren der Schrauben - und Nietenindustrie , aus Eisen oder Stahl ; Unterlegscheiben ( auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben ) aus Stahl : *

* andere : *

* aus Gusseisen , Stahlguß oder schmiedbarem Guß : *

73.32.04 * gehobelt , lackiert , emailliert , angestrichen , poliert , mit Gewinde versehen , gedreht , mit Kunststoff oder beliebigem unedlem Metall überzogen *

73.32.05 * andere *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

82.04 * Anderes Handwerkszeug , ausgenommen die in anderen Tarifrfummern dieses Kapitels erfassten Waren ; Ambosse , Schraubstöcke , Lötlampen , Feldschmieden , Schleifapparate zum Hand - und Fußbetrieb und Glasschneidediamanten : *

82.04.07 * Gewindeschneidköpfe *

82.05 * Auswechselbare Werkzcuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen und mechanischem oder nichtmechanischem Handwerkszeug ( z.B . zum Treiben , Stanzen , Gewindeschneiden , Gewindebohren , Bohren , Fräsen , Ausweiten , Schneiden , Drehen , Schrauben ) , einschließlich Zieheisen , Preßmatrizen zum Warmstrangpressen von Metallen , Gesteinsbohrer und Tiefbohrwerkzeuge : *

82.05 . ex 02 * Schneckenbohrer , Löffelbohrer , Bohrer , Fräser , Reibaale , andere als regulierbare oder ausziehbare , Lager , Gewindebohrer und Gewindesträhler :

* ausgenommen Bohrer *

85.19 * Elektrische Geräte zum Schließen , Öffnen , Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen ( z.B . Schalter , Relais , Sicherungen , Überspannungsableiter , Wanderwellenausgleicher , Steckvorrichtungen , Lampenfassungen und Verbindungskästen ) ; Fest - und Stellwiderstände ( einschließlich Spannungsteiler , ausgenommen Heizwiderstände ) ; gedruckte Schaltungen ; Schalt - und Verteilungstafeln und -schränke ; *

85.19.18 * Teile *

89.01 * Wasserfahrzeuge , nachstehend weder genannt noch inbegriffen : *

* andere : *

* Motorboote und -schiffe : *

* andere : *

89.01.07 * mit höchstens 4 000 BRT *

ANHANG D

Waren nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d )

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

73.21 * Konstruktionen sowie Teile von Konstruktionen ( z.B . Schuppen , Brücken und Brückenteile , Schleusentore , Türme , Masten , Pfeiler , Säulen , Gerüste , Bedachungen , Tür - und Fensterrahmen , Läden , Geländer , Gitter ) , aus Eisen oder Stahl ; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche , Bänder , Stäbe , Profile , Rohre usw . , aus Eisen oder Stahl : *

73.21.03 * elektrische Leitungsmaste aus Stahl oder Streckblech *

73.35 * Federn und Federblätter , aus Stahl : *

73.35.03 * Blattfedern für andere Fahrzeuge *

82.14 * Löffel , Schöpfkellen , Gabeln , Tortenschaufeln , Fischmesser , Buttermesser , Zuckerzangen und ähnliche Tischgeräte : *

82.14.01 * vergoldet oder versilbert *

82.15 * Griffe aus unedlen Metallen für Waren der Tarifnrn . 82.09 , 82.13 und 82.14 : *

82.15.02 * andere *

83.06 * Statütten und andere Ziergegenstände zur Innenausstattung , aus unedlen Metallen ; Rahmen für Photographien , Bilder und ähnliche Waren , aus unedlen Metallen ; Spiegel aus unedlen Metallen : *

* Statütten und andere Ziergegenstände : *

83.06.01 * vergoldet oder versilbert *

84.22 * Maschinen , Apparate und Geräte zum Heben , Beladen , Entladen oder Fördern ( z.B . Aufzuege , Fördermaschinen , Winden , Flaschenzuege , Krane , Stetigförderer , Seilschwebebahnen ) , ausgenommen Maschinen , Apparate und Geräte der Tarifnr . 84.23 : *

84.22.06 * Aufzuege *

84.40 * Maschinen und Apparate zum Waschen , Reinigen , Trocknen , Bleichen , Färben , Appretieren oder Ausrüsten von Garnen , Geweben oder anderen Spinnstoffwaren ( einschließlich Maschinen zum Waschen von Wäsche , zum Bügeln von Kleidern , zum Aufwickeln , Falten , Schneiden oder Auszacken von Geweben ) ; Maschinen zum Herstellen von Linoleum oder anderem Fußbodenbelag durch Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen ; Maschinen , wie sie üblicherweise zum Bedrucken von Garnen , Geweben , Filz , Leder , Tapetenpapier , Packpapier oder Fußbodenbelag verwendet werden ( einschließlich gravierte oder geätzte Druckplatten und Druckformzylinder für diese Maschinen ) : *

* Machinen und Apparate : *

* zum Färben von Textilien : *

84.40.01 * mit einem Stückgewicht von höchstens 1 000 kg *

84.40.02 * mit einem Stückgewicht von über 1 000 kg bis höchstens 2 500 kg *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

84.56 * Maschinen und Apparate zum Sortieren , Sieben , Waschen , Zerkleinern , Mahlen oder Mischen von Erden , Steinen , Erzen oder anderen festen mineralischen Stoffen ; Maschinen und Apparate zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen , keramischen Massen , Zement , Gips oder anderen pulver - oder breiförmigen mineralischen Stoffen ; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand : *

84.56.01 * Mühlen mit einem Stückgewicht von höchstens 5 000 kg *

84.56.02 * Brecher , auch mit Sortiersieben , mit einem Stückgewicht von höchstens 5 000 kg *

84.56.03 * ortsfeste oder bewegliche Betonmischmaschinen , mit einem Stückgewicht von höchstens 2 000 kg *

84.59 * Maschinen , Apparate und mechanische Geräte , in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen : *

* hydraulische Pressen *

84.59.04 * mit einem Stückgewicht von über 2 000 kg bis höchstens 5 000 kg *

84.59.05 * Pressen für Transmissionsantrieb , mit einem Stückgewicht von höchstens 1 000 kg *

85.01 * Elektrische Generatoren ; Elektromotoren ; rotierende Umformer sowie Stromrichter ( z.B . Gleichrichter ) ; Transformatoren ; Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen : *

* andere Transformatoren ; Drosselspulen und Selbstinduktionsspulen : *

85.01.09 * mit einem Stückgewicht von über 500 kg *

85.19 * Elektrische Geräte zum Schließen , Öffnen , Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen ( z.B . Schalter , Relais , Sicherungen , Überspannungsableiter , Wanderwellenausgleicher , Steckvorrichtungen , Lampenfassungen und Verbindungskästen ) ; Fest - und Stellwiderstände ( einschließlich Spannungsteiler , ausgenommen Heizwiderstände ) ; gedruckte Schaltungen ; Schalt - oder Verteilungstafeln und -schränke : *

* Schalter ( ausser Selbstschaltern ) sowie Trennschalter und Widerstände : *

85.19.04 * mit einem Stückgewicht von über 500 kg bis höchstens 2 000 kg *

85.19.05 * mit einem Stückgewicht von über 2 000 kg *

* Selbstschalter sowie Leistungsschalter und Schütze *

85.19.08 * mit einem Stückgewicht von über 500 kg bis höchstens 2 000 kg *

85.19.09 * mit einem Stückgewicht von über 2 000 kg *

90.28 * Elektrische oder elektronische Instrumente , Apparate und Geräte zum Messen , Prüfen , Kontrollieren , Regeln oder zum Analysieren : *

90.28.01 * Thermogalvanometer ohne Registriervorrichtung *

ANHANG E

Waren nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e )

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

28.54 * Wasserstoffperoxid , auch fest *

56.05 * Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern ( oder aus Abfällen von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ) , nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf : *

56.05.01 * Effektgarne *

71.05 * Silber und Silberlegierungen , unbearbeitet oder als Halbzeug , auch vergoldet oder platiniert : *

71.05.02 * Blattsilber , Silberfolie , Silberdraht *

84.27 * Pressen , Mühlen , Quetschen und andere Maschinen , Apparate und Geräte zum Bereiten von Wein , Most , Fruchtsaft oder dergleichen : *

84.27.01 * Abbeer-Traubenmühlen sowie kontinuierliche Traubenpressen *

84.47 * Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz , Kork , Bein , Hartkautschuk , Kunststoff oder ähnlichen harten Stoffen , ausgenommen Maschinen der Tarifnr . 84.49 : *

* hydraulische Pressen : *

84.47.04 * mit einem Stückgewicht von über 2 000 kg bis höchstens 5 000 kg *

91.04 * Andere Uhren : *

91.04.02 * vollständige Tisch - und Wanduhren mit einem Stückgewicht von über 500 g sowie unvollständige Tisch - und Wanduhren , mit beliebigem Gewicht *

98.03 * Federhalter , Füllhalter , Kugelschreiber , Filzstifte ; Bleistifthalter und dergleichen ; Teile davon und Zubehör ( z.B . Bleistiftschützer , Klipse ) , ausgenommen Waren der Tarifnr . 98.04 und 98.05 : *

98.03.02 * Federhalter oder Kugelschreiber sowie deren Teile und Zubehör *

98.08 * Farbbänder für Schreibmaschinen und ähnliche Farbbänder , auch auf Spulen ; Stempelkissen , auch getränkt , auch mit Schachteln : *

* Farbbänder : *

98.08.01 * auf Spulen , gebrauchsfertig *

98.12 * Frisierkämme , Einsteckkämme , Haarspangen und ähnliche Waren : *

98.12.01 * aus Kunststoff oder Hartkautschuk *

ANHANG F 1

Waren nach Artikel 3 Absatz 1

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

29.44 * Antibiotika : *

29.44.04 * Oxytetracyclin und Erythromycin und deren Salze *

39.01 * Kondensations - , Polykondensations - und Polyadditionserzeugnisse , auch modifiziert , auch polymerisiert , linear oder vernetzt ( z.B . Phenoplaste , Aminoplaste , Alkyde , Allylpolyester und andere ungesättigte Polyester , Silikone ) : *

* Kunststoffe , auch mit Einlagen aus Papier , Geweben oder anderem Material : *

39.01.11 * starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von über 160 g , auch mit Aufdruck *

* andere : *

39.01.16 * mit einem Quadratmetergewicht von über 160 g , ohne Aufdruck *

39.02 * Polymerisations - und Mischpolymerisationserzeugnisse ( z . B . Polyäthylen , Polytetrahaloäthylene , Polysobutylen , Polystyrol , Polyvinylchlorid , Polyvinylacetat , Polyvinylchloracetat und andere Polyvinylderivate , Polyacryl - und Polymethacrylderivate , Cumaron-Inden-Harze ) : *

* Preßmassen : *

39.02.03 * aus Polyvinylchlorid *

* Kunststoffe , auch mit Einlagen aus Papier , Gewebe oder anderem Material : *

39.02.06 * starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von über 160 g , auch mit Aufdruck *

39.03 * Regenerierte Zellulose ; Zellulosenitrate , Zelluloseacetate und andere Zelluloseester , Zelluloseäther und andere chemische Zellulosederivate , auch weichgemacht ( z . B . Zelloidin , Kollodium , Zelluloid ) ; Vulkanfiber : *

* Kunststoffe , auch mit Einlagen aus Papier , Gewebe oder anderem Material : *

* Zelluloid : *

39.03.06 * Platten , Folien , Bänder oder Rohre *

* andere : *

39.03.10 * starre Platten , Folien , Bänder oder Streifen , mit einem Quadratmetergewicht von über 160 g , auch mit Aufdruck *

40.10 * Förderbänder und Treibriemen , aus Weichkautschuk *

40.10.02 * andere *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

44.14 * Holz , in der Längsrichtung gesägt , gemessert oder rundgeschält , aber nicht weiterbearbeitet , mit einer Dicke von 5 mm oder weniger ; Furnierblätter und Holz für Sperrholz , mit einer Dicke von 5 mm oder weniger *

55.06 * Baumwollgarne in Aufmachungen für den Einzelverkauf *

56.01 * Sythetische und künstliche Spinnfasern , weder gekrempelt noch gekämmt : *

* Synthetische Spinnfasern : *

56.01.02 * andere *

56.02 * Spinnkabel : *

* aus synthetischen Spinnfäden : *

56.02.02 * andere *

56.03 * Abfälle von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ( einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff ) , weder gekrempelt noch gekämmt : *

56.03.01 * aus synthetischen Spinnstoffen *

56.04 * Synthetische und künstliche Spinnfasern und Abfälle von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen , gektempelt , gekämmt oder anders für die Spinnerei vorbereitet : *

* synthetische : *

56.04.02 * andere *

68.06 * Natürliche oder künstliche Schleifstoffe , in Pulver - oder Körnerform , auf Gewebe , Papier , Pappe oder andere Stoffe aufgebracht , auch zugeschnitten , genäht oder anders zusammengefügt *

69.02 * Feuerfeste Steine , Platten , Fliesen und ähnliche feuerfeste Bauteile *

70.14 * Glaswaren für Beleuchtung , für Signalvorrichtungen oder zu optischen Zwecken , nicht aus optischem Glas , nicht optisch bearbeitet : *

70.14.01 * Gläser für Beleuchtungskörper *

* andere : *

70.14.02 * aus gefärbtem , mattgeschliffenem , graviertem , irisiertem , feingeschliffenem , marmoriertem Glas , Opakglas , Opalglas , bemaltem Glas , Preßglas oder Glas mit vertieften oder erhabenen Stellen *

73.25 * Kabel , Seile , Litzen , Seilschlingen und ähnliche Waren , aus Stahldraht , ausgenommen isolierte Drahtwaren für die Elektrotechnik : *

73.25.03 * andere *

73.35 * Federn und Federblätter , aus Stahl : *

73.35.04 * Spiralfedern aus Draht oder Rundstäben mit einem Durchmesser von über 8 mm oder aus Vierkant - oder Flachstäben , bei denen die kleinste Abmessung mehr als 8 mm beträgt *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

74.07 * Rohre ( einschließlich Rohlinge ) und Hohlstangen , aus Kupfer : *

* unbearbeitet oder angestrichen , lackiert , emailliert oder anders vorbearbeitet ( einschließlich Mannesmannrohre und Schmiederohre ) , auch mit Muffen und Flanschen , aber ohne weitere Bearbeitung : *

74.07.01 * mit einem Innendurchmesser von höchstens 1 mm *

74.07.04 * andere *

74.19 * Andere Kupferwaren : *

74.19.07 * andere *

76.04 * Blattmetall , Folien und dünne Bänder , aus Aluminium ( auch geprägt , zugeschnitten , gelocht , überzogen , beduckt oder auf Papier , Pappe , Kunststoff oder ähnliche Unterlagen befestigt ) , mit einer Dicke ( ohne Unterlage ) von 0,20 mm oder weniger *

82.01 * Spaten , Schaufelu , Hacken aller Art , Gabeln , Rechen und Schaber : Äxte , Häpen und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten ; Sensen und Sicheln , Heu - und Strohmesser , Heckenscheren , Keile und anderes Handwerkszeug für die Landwirtschaft , den Gartenbau und die Forstwirtschaft : *

82.01.01 * Spaten , Breithacken , Karste , Gabeln , Zinkenhacken , Rechen , Schaber , Sensen und Sicheln *

82.02 * Handsägen aller Art , Sägeblätter aller Art ( einschließlich Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter ) : *

82.02.01 * montierte Handsägen aller Art und deren Sägeblätter *

82.02.02 * Bandsägeblätter *

82.04 * Anderes Handwerkszeug , ausgenommen die in anderen Tarifnummern dieses Kapitels erfassten Waren ; Ambosse , Schraubstöcke , Lötlampen , Feldschmieden , Schleifapparate zum Hand - und Fußbetrieb und Glasschneidediamanten : *

82.04.03 * Hämmer , Kreuzmeissel , Steinmeissel , Flachmeissel , Körner und Durchschläge *

82.05 * Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen und mechanischem oder nichtmechanischem Handwerkszeug ( z . B . zum Treiben , Stanzen , Gewindeschneiden , Gewindebohren , Bohren , Fräsen , Ausweiten , Schneiden , Dreben , Schrauben ) , einschließlich Zieheisen , Preßmatrizen zum Warmstrangpressen von Metallen , Gesteinsbohrer und Tiefbohrwerkzeuge : *

82.05.01 * Bohrmeissel *

83.01 * Schlösser ( einschließlich Verschlüsse und Verschlußbügel mit Schloß ) , Sicherheitsriegel und Vorhängeschlösser , alle diese zum Schließen mit Schlüsseln , als Geheimschlösser oder elektrische Schlösser , auch Teile davon , aus unedlen Metallen ; Schlüssel für diese Waren , aus unedlen Metallen *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

83.02 * Beschläge und ähnliche Waren , aus unedlen Metallen für Möbel , Türen , Treppen , Fenster , Fensterläden , Karosserien , Sattlerwaren , Koffer , Reisekisten oder andere derartige Waren ; Kleiderhaken , Huthaken , Hutablagen , Stützen , Konsolen und ähnliche Waren , aus unedlen Metallen ( einschließlich automatische Türschließer ) *

83.13 * Stopfen , Spunde mit Schraubgewinde , Spundbleche , Flaschenkapseln , Abreißkapseln , Gießpfropfen , Plomben und ähnliches Verpackungszubehör , aus unedlen Metallen *

83.15 * Draht , Stäbe , Rohre , Platten , Kügelchen , Elektroden und ähnliche Waren , aus unedlen Metallen oder Hartmetallen , mit Dekapier - oder Flußmitteln überzogen oder gefuellt , zum Schweissen oder Löten von Metall oder Hartmetall ; Drähte und Stäbe , aus gepulverten unedlen Metallen agglomeriert , zum Metallisieren im Aufspritzverfahren *

84.06 * Kolbenverbrennungsmotoren : *

* Motoren : *

* andere : *

84.06 . ex 02 * mit einer Leistung von höchstens 25 kW *

* ausgenommen Aussenbordmotoren *

* Teile : *

84.06.04 * auswechselbare Zylinder , Zylinderlaufbüchsen , Kolbenbolzen , Kolben und Kolbenringe *

84.15 * Maschinen , Apparate , Geräte und Einrichtungen zur Kälteerzeugung , mit elektrischer oder anderer Ausrüstung : *

84.15.04 * andere Kühlanlagen *

84.20 * Waagen , auch zu Prüf - und Kontrollzwecken , ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von mindestens 5 mg ; Gewichte für Waagen aller Art : *

* Waagen : *

* Schnellwaagen und halbautomatische Waagen : *

84.20.01 * mit einem Stückgewicht von höchstens 100 kg *

84.20.02 * mit einem Stückgewicht von über 100 bis 250 kg *

84.22 * Maschinen , Apparate und Geräte zum Heben , Beladen , Entladen oder Fördern ( z . B . Aufzuege , Fördermaschinen , Winden , Flaschenzuege , Krane , Stetigförderer , Seilschwebebahnen ) , ausgenommen Maschinen , Apparate und Geräte der Tarifnr . 84.23 : *

84.22.07 * Krane , Bohrtürme und Schiebebühnen ; Brückenkrane und Portalkrane *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

84.45 * Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Metallen oder Hartmetallen , ausgenommen Maschinen der Tarifnrn . 84.49 und 84.50 : *

* Langdrehbänke , Waagerecht-Stoßmaschinen , Hobelmaschinen , Bohrmaschinen , Sägenschärfmaschinen , Bügelsägemaschinen , Kreissägen und Bandsägen , auch mit Schlitten : *

84.45.01 * mit einem Stückgewicht von höchstens 1 000 kg *

84.45.02 * mit einem Stückgewicht von über 1 000 kg bis höchstens 2 000 kg *

84.47 * Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz , Kork , Bein , Hartkautschuk , Kunststoff oder ähnlichen harten Stoffen , ausgenommen Maschinen der Tarifnr . 84.49 : *

* Bandsägen , auch mit Schlitten , Kreissägen , Abrichthobelmaschinen , Hobelmaschinen , Fräsmaschinen , Holzabrollmaschinen , Holzbohr - und -spaltmaschinen und Langdrechselbänke : *

84.47.01 * mit einem Stückgewicht von höchstens 1 000 kg *

84.47.02 * mit einem Stückgewicht von über 1 000 kg bis höchstens 2 000 kg *

84.47.06 * andere *

84.51 * Schreibmaschinen ohne Rechenwerk ; Schriftschutzmaschinen : *

84.51.01 * Schreibmaschinen *

84.59 * Maschinen , Apparate und mechanische Geräte , in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen : *

* hydraulische Pressen : *

84.59.03 * mit einem Stückgewicht von höchstens 2 000 kg *

84.60 * Gießerei-Formkästen und Formen ( ausser Blockformen ) , wie sie üblicherweise für Metall , Hartmetall , Glas , mineralische Stoffe ( z . B . keramische Massen , Beton oder Zement ) , Kautschuk oder Kunststoff verwendet werden : *

* Formen und Kokillen : *

84.60.04 * für Maschinenguß *

84.61 * Armaturen und ähnliche Apparate ( einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile ) für Rohr - oder Schlauchleitungen , Dampfkessel , Tanks , Wannen oder ähnliche Behälter : *

* aus Kupfer oder Aluminium : *

84.61.01 * mit einem Stückgewicht von höchstens 2 kg *

84.61.02 * mit einem Stückgewicht von über 2 kg *

84.61.04 * andere *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

84.62 * Wälzlager ( Kugel - , Rollen - und Nadellager aller Art ) : *

* Wälzlager : *

* einreihige , bei denen die Kugeln nicht von Hand entfernt werden können , bei denen die Kugelreihe nicht getrennt werden kann oder bei denen die Flächen der beiden Ringe in der gleichen Ebene liegen : *

84.62.02 * mit einem Aussendurchmesser von über 36 bis höchstens 50 mm *

84.62.03 * mit einem Aussendurchmesser von über 50 bis höchstens 72 mm *

85.13 * Elektrische Geräte für die drahtgebundene Fernsprech - oder Telegraphentechnik , einschließlich solcher Geräte für Trägerfrequenzsysteme : *

* Geräte für die Fernsprechtechnick : *

85.13.03 * Hausvermittlungen mit bis zu 50 Hausanschlüssen *

85.13.04 * andere *

90.16 * Zeichen - , Anreiß - und Recheninstrumente und -geräte ( z . B . Zeichenmaschinen , Pantographen , Reißzeuge , Rechenschieber , Rechenscheiben ) ; Maschinen , Instrumente , Apparate und Geräte zum Messen , Prüfen oder Kontrollieren , in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z . B . Auswuchtmaschinen , Planimeter , Mikrometer , Lehren , Eichmasse , Metermasse ) ; Profilprojektoren : *

90.16.01 * Zirkelkästen , Verlängerungsschenkel für Zirkel , Zirkel , Reißfedern und dergleichen *

90.24 * Instrumente , Apparate und Geräte zum Messen , Kontrollieren oder Regeln von Durchfluß , Füllhöhe , Druck oder anderen veränderlichen Grössen von Flüssigkeiten oder Gasen oder zum Regeln von Temperaturen , wie Manometer , Thermostate , Flüssigkeitsstand - oder Gasstandanzeiger , Durchflußmesser , Wärmemengenzähler und automatische Zugregler für Feuerungen , ausser Waren der Tarifnr . 90.14 : *

90.24.02 * Manometer *

90.28 * Elektrische oder elektronische Instrumente , Apparate und Geräte zum Messen , Prüfen , Kontrollieren , Regeln oder zum Analysieren : *

90.28.02 * Amperemeter , Voltmeter und Wattmeter *

98.01 * Knöpfe , Druckknöpfe , Manschettenknöpfe und dergleichen ( einschließlich Knopfrohlinge , Knopfformen und Knopfteile ) : *

* andere Knöpfe : *

98.01.05 * aus anderem Material *

ANHANG F 2

Waren nach Artikel 3 Absatz 2

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

39.07 * Waren aus Stoffen der Tarifnrn . 39.01 bis 39.06 : *

39.07.02 * Bekleidung *

69.13 * Figuren , Phantasiegegenstände , Einrichtungs - , Zier - und Schmuckgegenstände : *

* andere : *

69.13.02 * aus Porzellan *

73.36 * Raumheizöfen , Heizapparate , Küchenherde ( einschließlich auch für Zentralheizung verwendbare Küchenherde ) , Kochgeräte , Kesselöfen , Warmhalteplatten und ähnliche Geräte , wie sie üblicherweise im Haushalt verwendet werden , nicht elektrisch ; Teile davon , aus Eisen oder Stahl : *

* andere : *

73.36.03 * aus Schweiß - , Walz - oder Schmiedeeisen oder -stahl *

90.07 * Photoapparate ; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für photographische Zwecke sowie Photoblitzlampen ( andere als Entladungslampen der Tarifnr . 85.20 ) : *

90.07.02 * andere Geräte und Vorrichtungen mit einem Stückgewicht von höchstens 20 kg *

94.01 * Sitzmöbel , auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können ( ausser Möbeln der Tarifnr . 94.02 ) , sowie deren Teile : *

94.01.05 * aus Eisen oder Stahl *

94.03 * Andere Möbel ; Teile davon : *

94.03.05 * aus Eisen oder Stahl *

97.02 * Puppen *

97.03 * Anderes Spielzeug ; Modelle zum Spielen : *

97.03.02 * anderes *

98.10 * Feuerzeuge und Anzuender ( z.B . mechanisch , elektrisch , katalytisch ) ; Teile davon , ausgenommen Steine und Dochte : *

98.10.03 * vergoldet , versilbert oder edelmetallplattiert *

ANHANG G

Waren des Artikels 4

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

29.01 * Kohlenwasserstoffe *

29.01.05 * andere *

30.03 * Arzneiwaren , auch für die Veterinärmedizin : *

30.03.01 * Insulin , Goldsalzpräparate zur Tuberkulosebehandlung , organische Arsenpräparate zur Syphilisbehandlung und Präparate zur Leprabehandlung *

30.03.02 * Antibiotika , die aus Penicillin , Streptomyzin , Tetracyclin , Chlortetracyclin , Oxytetracyclin , Erythromycin oder Salzen dieser Erzeugnisse hergestellt sind *

30.03.03 * andere Antibiotika *

31.02 * Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel : *

31.02.01 * Natronsalpeter mit einem Stickstoffgehalt von höchstens 16,3 Gewichtshundertteilen *

31.02.07 * Kalkstickstoff mit einem Stickstoffgehalt von höchstens 25 Gewichtshundertteilen , auch mit Öl behandelt *

32.09 * Lacke ; Wasserfarben und zubereitete Wasserpigmentfarben nach Art der für die Lederendbearbeitung gebrauchten ; andere Anstrichfarben ; mit Leinöl , Testbenzin ( white spirit ) , Terpentinöl , einem Lack oder anderen zum Herstellen von Anstrichfarben dienenden Mittel angeriebene Pigmente ; Prägefolien ; Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf ; Lösungen im Sinne der Vorschrift 4 zu diesem Kapitel : *

32.09.04 * Lacke *

32.09.05 * andere *

32.12 * Kitte ( einschließlich Harzkitt und Harzzement ) ; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten ; nichtfeuerfeste Spachtel - und Verputzmassen für Mauerwerk und dergleichen *

32.13 * Druckfarben , Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere Tinten und Tuschen : *

32.13.02 * andere *

35.06 * Zubereitete Klebstoffe , anderweit weder genannt noch anbegriffen ; Erzeugnisse aller Art zur Verwendung als Klebstoff in Aufmachungen für den Einzelverkauf in Behältnissen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

37.03 * Lichtempfindliche Papiere , Karten und Gewebe , auch belichtet , nicht entwikkelt : *

37.03.01 * Lichtpauspapier *

39.07 * Waren aus Stoffen der Tarifnrn . 39.01 bis 39.06 : *

39.07.07 * andere Waren , auch mit Aufdruck *

40.11 * Reifen , auswechselbare Überreifen , Luftschläuche und Felgenbänder , aus Weichkautschuk , für Räder aller Art : *

* Luftreifen , Luftschläuche und Felgenbänder , mit einem Stückgewicht : *

40.11.02 * bis zu 5 kg *

40.11.03 * von über 5 kg bis höchstens 20 kg *

42.02 * Reiseartikel ( Reisekoffer , Handkoffer , Hutschachteln , Reisetaschen , Rucksäcke usw . ) ; Einkaufstaschen , Handtaschen , Schulranzen , Aktentaschen , Brieftaschen , Geldbeutel , Necessaires , Werkzeugtaschen , Tabakbeutel , Futterale , Etuis oder Schachteln ( für Waffen , Musikinstrumente , Ferngläser , Schmuck , Flakons , Kragen , Schuhe , Bürsten usw . ) und ähnliche Behältnisse aus Leder , Kunstleder , Vulkanfiber , Kunststoffolien , Pappe oder Geweben : *

42.02.03 * Brieftaschen ; Taschen und Handtaschen *

48.11 * Papiertapeten , Linkrusta und Buntglaspapier

48.13 * Vervielfältigungspapier und Umdruckpapier , zugeschnitten , auch in Behältnissen ( Kohlepapier , vollständige Dauerschablonen und dergleichen ) *

48.15 * Andere Papiere und Pappen , zu einem bestimmten Zweck zugeschnitten : *

* Papiere : *

48.15.10 * Toilettenpapier *

53.05 * Wolle , feine und grobe Tierhaare , gekrempelt oder gekämmt : *

* gekämmte Wolle und feine Tierhaare , ausser Kaninchen - und Hasenhaaren : *

* in Vorgarnen : *

53.05.03 * ungefärbt *

53.11 * Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren *

56.02 * Spinnkabel : *

* aus synthetischen Spinnfäden : *

56.02.01 * Polyester *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

56.04 * Synthetische und künstliche Spinnfasern und Abfälle von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen , gekrempelt , gekämmt oder anders für die Spinnerei vorbereitet : *

* synthetische : *

56.04.01 * Polyester *

58.04 * Samt , Plüsch , Schlingengewebe und Chenillegewebe , ausgenommen Gewebe der Tarifnrn . 55.08 und 58.05 : *

* aus anderen Fasern : *

58.04.05 * gefärbten *

68.04 * Wetz - oder Poliersteine zum Handgebrauch , Mühlsteine und dergleichen , zum Mahlen , Zerfasern , Schleifen , Polieren , Richten , Schneiden oder Trennen , aus Natursteinen , auch agglomeriert , aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt ( einschließlich Segmente und andere Teile dieser Waren aus den gleichen Stoffen ) , auch mit Teilen ( z.B . Achsen , Kernen , Stiften , Hülsen ) aus anderen Stoffen , jedoch nicht mit Gestellen : *

* andere : *

* für andere Zwecke : *

68.04.04 * aus künstlichen Schleifstoffen *

70.04 * Gegossenes oder gewalztes Flachglas ( auch bei der Herstellung bereits überfangen oder mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt ) , nicht bearbeitet , in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben : *

* nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt : *

70.04.04 mit einer Dicke von über 5 mm bis höchstens 10 mm *

70.08 * Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas ( Verbundglas ) , auch fassoniert *

73.21 * Konstruktionen sowie Teile von Konstruktionen ( z . B . Schuppen , Brücken und Brückenteile , Schleusentore , Türme , Masten , Pfeiler , Säulen , Gerüste , Bedachungen , Tür - und Fensterrahmen , Läden , Geländer , Gitter ) , aus Eisen oder Stahl ; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche , Bänder , Stäbe , Profile , Rohre usw . , aus Eisen oder Stahl : *

73.21.02 * Baumaterial für Rundfunksende - oder -empfangsantennen *

73.21.04 * gegossene oder geschmiedete , auch gelochte Eisen - oder Stahlplatten oder -verzierungen , mit erhabenen Mustern , unbearbeitet oder bearbeitet , zum Verzieren von Gebäuden *

* andere Waren : *

* aus gewöhnlichem Gusseisen , Stahlguß oder schmiedbarem Guß : *

73.21.05 * gehobelt , lackiert , emailliert , angestrichen , poliert , mit Gewinde versehen , gedreht , mit Kunststoff oder beliebigem unedlem Metall überzogen *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

73.21 ( Forts . ) * *

73.21.06 * anders *

* aus Eisen oder Stahl , gehämmert , gewalzt oder geschmiedet : *

73.21.07 * gehobelt , gelocht , lackiert , emailliert , angestrichen , poliert , mit Gewinde versehen , gedreht , mit Kunststoff oder beliebigem unedlem Metall überzogen *

73.21.08 * anders *

73.24 * Behälter aus Eisen oder Stahl für verdichtete oder verfluessigte Gase : *

* mit einem Fassungsvermögen bis zu 300 l : *

73.24.01 * geschweisst *

73.29 * Ketten jeder Grösse und Teile davon , aus Eisen oder Stahl : *

* andere : *

73.29.03 * Gelenkketten , wie Gall - , Renold - und Morse-Ketten , mit einer Gelenklänge von höchstens 2 cm *

73.32 * Bolzen und Muttern ( auch mit Gewinde ) , Schwellenschrauben , Schrauben , Ringschrauben und Schraubhaken , Niete , Splinte , Keile und ähnliche Waren der Schrauben - und Nietenindustrie , aus Eisen oder Stahl ; Unterlegscheiben ( auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben ) aus Stahl : *

73.32.02 * Gewindebolzen und Befestigungsschrauben , einschließlich der damit eingeführten Unterlegscheiben und Muttern *

73.37 * Heizkessel ( ausgenommen solche der Tarifnr . 84.01 ) und Heizkörper , für Zentralheizung , nicht elektrisch beheizt , Teile davon , aus Eisen oder Stahl ; Heißlufterzeuger und -verteiler ( einchließlich solcher , die auch als Verteiler von frischer oder klimatisierter Luftdienen können ) , nicht elektrisch beheizt , mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse , Teile davon , aus Eisen oder Stahl : *

73.37.02 * aus Schweiß - , Walz - oder Schmiedeeisen oder -stahl *

73.38 * Haushaltsartikel , Hauswirtschaftsartikel , sanitäre und hygienische Artikel , Teile davon , aus Eisen oder Stahl ; Stahlwolle ; Schwämme , Putzlappen , Handschuhe und ähnliche Waren zum Scheuern , Polieren oder dergleichen , aus Eisen oder Stahl : *

73.38.01 * Töpfe , Wasserkessel , Backformen , Bratpfannen und ähnliches Geschirr zum indirekten Kochen mit Dampf *

* andere : *

73.38.04 * aus gewöhnlichem Gusseisen , Stahlguß oder schmiedbarem Guß *

73.38.05 * aus Eisen oder Stahl , gehämmert , gewalzt oder geschmiedet *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

74.07 * Rohre ( einschließlich Rohlinge ) und Hohlstangen , aus Kupfer : *

* unbearbeitet oder angestrichen , lackiert , emailliert oder anders vorbearbeitet ( einschließlich Mannesmannrohre und Schmiederohre ) , auch mit Muffen oder Flanschen , aber ohne weitere Bearbeitung : *

* andere : *

74.07.02 * mit einem Innendurchmesser von höchstens 80 mm *

76.06 * Rohre ( einschließlich Rohlinge ) und Hohlstangen , aus Aluminium *

76.08 * Konstruktionen sowie Teile von Konstruktionen ( z.B . Schuppen , Brücken und Brückenteile , Türme , Masten , Pfeiler , Säulen , Gerüste , Bedachungen , Tür - und Fensterrahmen , Geländer ) , aus Aluminium ; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche , Stäbe , Profile , Rohre usw . , aus Aluminium *

76.12 * Kabel , Seile , Litzen und ähnliche Waren , aus Aluminiumdraht , ausgenommen isolierte Drahtwaren für die Elektrotechnik *

76.15 * Haushaltsartikel , Hauswirtschaftsartikel , sanitäre und hygienische Artikel , Teile davon , aus Aluminium *

82.09 * Messer , andere als Messer der Tarifnr . 82.06 , mit schneidender oder gezahnter Klinge ( einschließlich Klappmesser für den Gartenbau ) , und Klingen dafür : *

* Messer mit schneidender oder gezahnter Klinge , einschließlich Klappmesser für den Gartenbau : *

* andere : *

82.09.02 * vergoldet oder versilbert *

82.09.03 * andere *

82.14 * Löffel , Schöpfkellen , Gabeln , Tortenschaufeln , Fischmesser , Buttermesser , Zuckerzangen und ähnliche Tischgeräte : *

82.14.02 * andere *

82.15 * Griffe aus unedlen Metallen für Waren der Tarifnrn . 82.09 , 82.13 und 82.14 : *

82.15.01 * vergoldet oder versilbert *

83.06 * Statütten und andere Ziergegenstände zur Innenausstattung , aus unedlen Metallen ; Rahmen für Photographien , Bilder und ähnliche Waren , aus unedlen Metallen ; Spiegel aus unedlen Metallen : *

* Statütten und andere Ziergegenstände : *

83.06.02 * andere *

83.09 * Verschlüsse , Verschlußbügel , Schnallen , Spangen , Klammern , Haken , Ösen und ähnliche Waren , aus unedlen Metallen , für Bekleidung , Schuhe , Planen , Täschnerwaren und zum Fertigen oder Ausrüsten anderer Waren ; Hohlniete und Zweispitzniete , aus unedlen Metallen ; Perlen und Flitter , aus unedlen Metallen : *

83.09.05 * andere *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

84.01 * Erzeuger von Wasserdampf oder anderem Dampf ( Dampfkessel ) ; Kessel für überhitztes Wasser : *

* Erzeuger von Dampf : *

84.01.01 * mit einem Stückgewicht von höchstens 20 t *

84.01.02 * mit einem Stückgewicht von über 20 t *

84.01.03 * Kessel , sogenannte Überhitzer *

84.06 * Kolbenverbrennungsmotoren : *

* Motoren : *

84.06.01 * Fahrradhilfsmotoren , mit einem Hubraum von höchstens 50 ccm *

84.07 * Wasserturbinen , Wasserräder und andere hydraulische Kraftmaschinen : *

84.07.01 * Maschinen , Apparate und Geräte *

84.10 * Flüssigkeitspumpen , einschließlich nichtmechanische Pumpen und Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser ; Hebewerke für Flüssigkeiten ( z.B . Becherwerke , Schöpfwerke , Bandelevatoren ) : *

* Flüssigkeitspumpen : *

84.10 . ex 03 * andere , ohne Innenauskleidung aus keramischem Material oder Kautschuk , mit einem Stückgewicht von höchstens 1 000 kg , ausgenommen versenkbare Pumpen mit angekuppeltem Motor *

84.10.04 * andere Apparate und Geräte *

84.10.05 * Teile *

84.11 * Luftpumpen , einschließlich Vakuumpumpen ; Luft - und Gaskompressoren ; Freikolbengeneratoren ; Ventilatoren und dergleichen : *

84.11.03 * Ventilatoren mit einem Stückgewicht von höchstens 200 kg *

84.17 * Apparate und Vorrichtungen , auch elektrisch beheizt , zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge , z.B . Heizen , Kochen , Rösten , Destillieren , Rektifizieren , Sterilisieren , Pasteurisieren , Dämpfen , Trocknen , Verdampfen , Kondensieren oder Kühlen , ausgenommen Haushaltsapparate ; nichtelektrische Warmwasserbereiter und Badeöfen : *

84.17.01 * Haushaltswarmwasserbereiter und -badeöfen als Durchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher *

84.17.06 * Teile *

84.22 * Maschinen , Apparate und Geräte zum Heben , Beladen , Entladen oder Fördern ( z.B . Aufzuege , Fördermaschinen , Winden , Flaschenzuege , Krane , Stetigförderer , Seilschwebebahnen ) , ausgenommen Maschinen , Apparate und Geräte der Tarifnr . 84.23 : *

84.22.04 * Stetigförderer und Seilschwebebahnen *

84.22.08 * andere *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

84.24 * Maschinen , Apparate und Geräte für die Landwirtschaft oder den Gartenbau zum Aufbereiten , Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen , einschließlich Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze : *

* Teile : *

84.24.05 * Streichbretter und Pflugschare , ausser denen aus Gusseisen oder Stahlguß , sowie Streichbleche , Scheiben , Vorschäler , Messerseche und Scheibenseche , für Pfluege ; Zinken für Kultivatoren und Unkrauteggen ; Scheiben für Scheibeneggen ; Jät - , Häufel - und Furchenziehvorrichtungen für Unkrautjätmaschinen *

84.31 * Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zellulosebrei oder Papierhalbstoff oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier und Pappe : *

84.31.02 * andere Maschinen und Apparate *

84.31.03 * Teile : *

84.36 * Düsenspinnmaschinen und -apparate zum Herstellen von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ; Spinnstoffvorbereitungs - und Spinnstoffaufbereitungs - maschinen ; Maschinen und Vorrichtungen zum Spinnen oder Zwirnen von Spinnstoffen ; Maschinen zum Fachen , Spulen ( einschließlich Schußspulmaschinen ) , Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen *

84.37 * Web - , Wirk - , Strick - , Tüll - , Spitzen - , Stick - , Posamentier - und Netzknüpfmaschinen ; Vorbereitungsmaschinen und -apparate für die Weberei , Wirkerei usw . ( z.B . Schärmaschinen , Zettelmaschinen und Schlichtmaschinen ) : *

* Wirkmaschinen : *

84.37.02 * Flachwirkmaschinen *

* andere mechanische Webstühle mit einem Stückgewicht von höchstens 2 500 kg : *

84.37 . ex 03 * automatische *

* ausgenommen Baumwoll-Webstühle *

84.37.04 * nichtautomatische *

84.38 * Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Tarifnr . 84.37 ( z.B . Schaftmaschinen , Jacquardmaschinen , Kett - und Schußfadenwächter und Webschützenwechsler ) ; Teile und Zubehör , erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen oder Apparate dieser Tarifnummer oder für Maschinen oder Apparate der Tarifnr . 84.36 oder 84.37 bestimmt ( z . B . Flügel , Kämme , Kratzengarnituren , Nadeln , Nadelstäbe , Platinen , Spindeln , Spinndüsen , Weblitzen , Webschäfte und Webschützen ) : *

84.38.01 * Jacquardmaschinen und andere Hilfsmaschinen für Flachwebstühle *

84.38.02 * andere Maschinen und Apparate *

* Teile und Zubehör : *

84.38.05 * auf einer Unterlage aus Leder *

84.38.06 * andere *

84.38.08 * Schützentreiber *

84.38.09 * andere *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

84.47 * Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz , Kork , Bein , Hartkautschuk , Kunststoff oder ähnlichen harten Stoffen , ausgenommen Maschinen der Tarifnr . 84.49 : *

84.47.05 * Pressen für Transmissionsantrieb , mit einem Stückgewicht von höchstens 1 000 kg *

84.61 * Armaturen und ähnliche Apparate ( einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile ) für Rohr - oder Schlauchleitungen , Dampfkessel , Tanks , Wannen oder ähnliche Behälter :

84.61.03 * aus Eisen oder Stahl *

84.63 * Wellen und Kurbeln ; Lager , Lagergehäuse und Lagerschalen ; Zahnräder , Reibräder und Getriebe ( einschließlich Reibradgetriebe , Wechselgetriebe und andere regelbare Getriebe ) ; Schwungräder ; Riemen für Seilscheiben ( einschließlich Seilrollen für Flaschenzuege ) ; Schalt-Kupplungen und andere Wellenkupplungen : *

84.63.02 * Getriebe *

85.12 * Elektrische Warmwasserbereiter , Badeöfen und Tauchsieder ; elektrische Geräte zum Raumbeheizen und zu ähnlichen Zwecken ; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege ( z . B . Haartrockner , Dauerwellenapparate , Brennscheren und Brennscherenwärmer ) ; elektrische Bügeleisen ; Elektrowärmegeräte für den Haushalt ; elektrische Heizwiderstände , ausgenommen solche der Tarifnr . 85.24 : *

85.12.01 * Warmwasserbereiter und Badeöfen , sowie Zimmerheizgeräte *

85.12.02 * Bügeleisen und deren Teile *

85.19 * Elektrische Geräte zum Schließen , Öffnen , Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen ( z . B . Schalter , Relais , Sicherungen , Überspannungsableiter , Wanderwellenausgleicher , Steckvorrichtungen , Lampenfassungen und Verbindungskästen ) ; Fest - und Stellwiderstände ( einschließlich Spannungsteiler , ausgenommen Heizwiderstände ) ; gedruckte Schaltungen ; Schalt - und Verteilungstafeln und -schränke : *

* Schalter ( ausser Selbstschaltern ) sowie Trennschalter und Widerstände : *

* mit einem Stückgewicht von höchstens 2 kg : *

85.19.02 * aus anderem Material *

* Selbstschalter sowie Leistungsschalter und Schütze : *

85.19.06 * mit einem Stückgewicht von höchstens 3 kg *

85.19.12 * Schalt - und Verteilungstafeln *

90.03 * Fassungen für Brillen , Klemmer , Stielbrillen oder für ähnliche Waren ; Teile davon : *

90.03.02 * goldplattiert oder vergoldet *

90.03.03 * aus anderem Material *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

90.04 * Brillen ( Korrektionsbrillen , Schutzbrillen und andere Brillen ) , Klemmer , Stielbrillen und ähnliche Waren : *

* mit Fassungen aus anderem Material : *

90.04.04 * andere *

90.16 * Zeichen - , Anreiß - und Recheninstrumente und -geräte ( z . B . Zeichengeräte , Pantographen , Reißzeuge , Rechenschieber , Rechenscheiben ) ; Maschinen , Instrumente , Apparate und Geräte zum Messen , Prüfen und Kontrollieren , in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z . B . Auswuchtmaschinen , Planimeter , Mikrometer , Lehren , Eichmasse , Metermasse ) ; Profilprojektoren : *

90.16.02 * Zeichendreiecke , Lineale , Winkelmesser und Kurvenlineale *

92.12 * Tonträger und andere Aufzeichnungsträger ( z . B . Platten , Zylinder , Wachsformen , Bänder , Filme , Drähte ) , für Geräte der Tarifnr . 92.11 oder für ähnliche Aufnahmeverfahren , zur Aufnahme vorgerichtet oder mit Aufzeichnung ; Matrizen und galvanoplastische Formen zum Herstellen von Schallplatten : *

* Tonträger : *

* bespielt :

92.12.04 * andere *

94.01 * Sitzmöbel , auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können ( ausser Möbeln der Tarifnr . 94.02 ) , sowie deren Teile : *

94.01.06 * aus anderem Material *

94.03 * Andere Möbel ; Teile davon : *

* aus Holz : *

94.03.01 * geschnitzt , furniert , gewachst , poliert oder lackiert , gedrechselt , gekehlt , gestrichen und mit beliebigem anderem Material als Leder , Lederimitationen oder Seide oder künstliche oder synthetische Spinnstoffe enthaltenden Geweben bezogen *

94.03.02 * mit Einlegearbeiten , lackiert , vergoldet , mit Edelholz , Metall oder anderem Material verziert und mit Leder , Lederimitationen oder Seide oder künstliche oder synthetische Spinnstoffe enthaltenden Geweben bezogen *

94.03.06 * aus anderem Material *

98.10 * Feuerzeuge und Anzuender ( z.B . mechanisch , elektrisch , katalytisch ) ; Teile davon , ausgenommen Steine und Dochte : *

98.10.04 * andere *

ANHANG H

Waren nach Artikel 5

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

31.02 * Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel : *

* Ammoniumsulfat und Ammonsulfatsalpeter : *

31.02.04 * lose oder in Säcken eingeführt , mit einem Rohgewicht von mindestens 45 kg *

31.02.05 * andere *

31.02.09 * andere *

39.01 * Kondensations - , Polykondensations - und Polyadditionserzeugnisse , auch modifiziert , auch polymerisiert , linear oder vernetzt ( z . B . Phenoplaste , Aminoplaste , Alkyde , Allylpolyester und andere ungesättigte Polyester , Silikone ) : *

* Kunstharze : *

* Phenoplaste : *

39.01.02 * andere *

68.02 * Bearbeitete Werksteine und Waren daraus ( einschließlich Würfel und Steinchen für Mosaike ) , ausgenommen Waren der Tarifnr . 68.01 und des Kapitels 69 *

70.05 * Gezogenes oder geblasenes Flachglas , sogenanntes " Tafelglas " ( auch bei der Herstellung bereits überfangen ) , nicht verarbeitet , in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben : *

70.05.01 * mit einer Dicke von höchstens 3 mm *

70.06 * Gegossenes oder gewalztes Flachglas und " Tafelglas " ( auch bei der Herstellung bereits überfangen oder mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt ) , auf einer oder beiden Seiten geschliffen oder poliert , in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben : *

* nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt : *

70.06.02 * mit einer Dicke von höchstens 3 mm *

70.06.03 * mit einer Dicke von über 3 mm bis höchstens 5 mm *

70.21 * Andere Glaswaren : *

70.21.01 * aus gefärbtem , mattgeschliffenem , graviertem , irisiertem , feingeschliffenem , marmoriertem Glas , Opakglas , Opalglas oder bemaltem Glas oder aus Preßglas mit vertieften oder erhabenen Stellen *

73.14 * Draht aus Stahl , auch überzogen , ausgenommen isolierte Drähte für die Elektrotechnik : *

* nicht mit Spinnstoffen überzogen : *

73.14.02 * in einem beliebigen Verfahren mit anderem Material überzogen *

73.14.03 * andere *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

73.15 * Legierter Stahl und Qualitätskohlenstoffstahl , in den in den Tarifnrn . 73.06 bis 73.14 aufgeführten Formen : *

* Draht : *

* nicht mit Spinnstoffen überzogen : *

* andere *

73.15.59 * andere Waren *

73.18 * Rohre ( einschließlich Rohrluppen ) aus Stahl , ausgenommen Waren der Tarifnr . 73.19 : *

* unbearbeitet oder angestrichen , lackiert , emailliert oder anders vorbearbeitet ( einschließlich Mannesmann-Rohre und Schmiederohre ) , auch mit Muffen oder Flanschen , aber ohne weitere Bearbeitung : *

* geschweisste Rohre : *

73.18.01 * mit einer Wanddicke von höchstens 4,5 mm *

73.18.02 * mit einer Wanddicke von über 4,5 mm *

73.18.05 * andere *

84.15 * Maschinen , Apparate , Geräte und Einrichtungen zur Kälteerzeugung , mit elektrischer oder anderer Ausrüstung : *

* Kühlschränke und Kühlmöbel mit den entsprechenden Kühlvorrichtungen : *

84.15.03 * mit einem Stückgewicht von über 200 kg *

84.40 * Maschinen und Apparate zum Waschen , Reinigen , Trocknen , Bleichen , Färben , Appretieren oder Ausrüsten von Garnen , Geweben oder anderen Spinnstoffwaren ( einschließlich Maschinen zum Waschen von Wäsche , zum Bügeln von Kleidern , zum Aufwickeln , Falten , Schneiden oder Auszacken von Geweben ) ; Maschinen zum Herstellen von Linoleum oder anderem Fußbodenbelag durch Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen ; Maschinen , wie sie üblicherweise zum Bedrucken von Garnen , Geweben , Filz , Leder , Tapetenpapier , Packpapier oder Fußbodenbelag verwendet werden ( einschließlich gravierte oder geätzte Druckplatten und Druckformzylinder für diese Maschinen ) : *

* Maschinen und Apparate : *

84.40.03 * zum Waschen von Wäsche *

85.01 * Elektrische Generatoren ; Elektromotoren , rotierende Umformer sowie Stromrichter ( z . B . Gleichrichter ; Transformatoren , Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen : *

* Asynchronmotoren : *

85.01.01 * mit einem Stückgewicht bis zu 50 kg *

85.01.02 * mit einem Stückgewicht von über 50 bis höchstens 300 kg *

85.01.03 * mit einem Stückgewicht von über 300 bis höchstens 2 000 kg *

85.01.04 * mit einem Stückgewicht von über 2 000 kg *

* Einphasenmotoren : *

85.01.05 * mit einem Stückgewicht bis zu 10 kg *

85.01.06 * mit einem Stückgewicht von über 10 bis höchstens 30 kg *

Nummer des portugiesischen Zolltarifs * Warenbezeichnung *

85.01 ( Fortsetzung ) * *

85.01.07 * Normaltransformatoren *

85.01 . ex 08 * Andere Transformatoren ; Drosselspulen und Selbstinduktionsspulen : *

* mit einem Stückgewicht bis zu 500 kg *

* andere Transformatoren *

85.01.12 * Generatoren , Umformer und andere Motoren mit einem Stückgewicht bis zu 100 kg *

85.03 * Primärelemente und Primärbatterien : *

85.03.01 * Trockenbatterien *

85.12 * Elektrische Warmwasserbereiter , Badeöfen und Tauchsieder ; elektrische Geräte zum Raumbeheizen und zu ähnlichen Zwecken ; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege ( z . B . Haartrockner , Dauerwellenapparate , Brennscheren und Brennscherenwärmer ) ; elektrische Bügeleisen ; Elektrowärmegeräte für den Haushalt ; elektrische Heizwiderstände , ausgenommen solche der Tarifnr . 85.24 : *

85.12.03 * Haushaltskocher , -herde , -öfen und dergleichen Kochgeräte *

85.13 * Elektrische Geräte für die drahtgebundene Fernsprech - oder Telegrafentechnik , einschließlich solcher Geräte für Trägerfrequenzsysteme : *

* Geräte für die Fernsprechtechnik : *

85.13.02 * Fernsprechapparate , Hörer und Teile *

85.19 * Elektrische Geräte zum Schließen , Öffnen , Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen ( z . B . Schalter , Relais , Sicherungen , Überspannungsableiter , Wanderwellenausgleicher , Steckvorrichtungen , Lampenfassungen und Verbindungskästen ) ; Fest - und Stellwiderstände ( einschließlich Spannungsteiler , ausgenommen Heizwiderstände ) ; gedruckte Schaltungen ; Schalt - und Verteilungstafeln und -schränke : *

* Schalter ( ausser Selbstschalter ) sowie Trennschalter und Widerstände : *

85.19.07 * mit einem Stückgewicht von über 3 bis höchstens 500 kg *

85.20 * Elektrische Glühlampen und Entladungslampen ( einschließlich solcher für Infrarot - oder Ultraviolettstrahlung ) ; Bogenlampen : *

85.20.01 * Glühfadenlampen *

85.20.02 * andere *

85.23 * Isolierte ( auch lackisolierte oder elektrolytisch oxydierte ) Drähte , Schnüre , Kabel ( einschließlich Koaxialkabel ) , Bänder , Stäbe und dergleichen , für die Elektrotechnik , auch mit Anschlußstücken : *

* mit Bewehrung oder Metallmantel , auch mit anderem Material überzogen : *

85.23.04 * andere