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Abkommen - in Form eines Briefwechsels - zur erneuten Abweichung von Artikel 1 des Protokolls Nr. 3 zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden

Amtsblatt Nr. L 371 vom 31/12/1980 S. 0057
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 24 S. 0122


ABKOMMEN - in Form eines Briefwechsels - zur erneuten Abweichung von Artikel 1 des Protokolls Nr. 3 zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden

Brief Nr. 1

Brüssel, den ...

Herr Botschafter!

Der letzte Satz von Artikel 1 des Protokolls Nr. 3 zu dem am 22. Juli 1972 unterzeichneten Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden bestimmt, daß Mineralölerzeugnisse, die in der Liste C im Anhang zu dem Protokoll genannt sind, nicht in den Anwendungsbereich dieses Protokolls fallen.

Um zu vermeiden, daß diese Rechtslage zur Anwendung abweichender Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen führt, schlage ich vor, darin übereinzukommen, daß - unter Abweichung von dem obengenannten Satz - die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, die im Protokoll Nr. 3 enthalten sind, ab 1. Mai 1981 auf diese Waren Anwendung finden.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich von der Zustimmung Ihrer Regierung zu diesem Vorschlag unterrichten würden.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen des Rates

der Europäischen Gemeinschaften

Brief Nr. 2

Brüssel, den ...

Herr ...!

Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Briefes von heute mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:

"Der letzte Satz von Artikel 1 des Protokolls Nr. 3 zu dem am 22. Juli 1972 unterzeichneten Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden bestimmt, daß Mineralölerzeugnisse, die in der Liste C im Anhang zu dem Protokoll genannt sind, nicht in den Anwendungsbereich dieses Protokolls fallen.

Um zu vermeiden, daß diese Rechtslage zur Anwendung abweichender Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen führt, schlage ich vor, darin übereinzukommen, daß - unter Abweichung von dem obengenannten Satz - die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, die im Protokoll Nr. 3 enthalten sind, ab 1. Mai 1981 auf diese Waren Anwendung finden.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich von der Zustimmung Ihrer Regierung zu diesem Vorschlag unterrichten würden."

Ich beehre mich, Sie von der Zustimmung meiner Regierung zu dem in diesem Brief enthaltenen Vorschlag zu unterrichten.

Genehmigen Sie, Herr, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen der Regierung des Königreichs Schweden