21976A0810(01)

Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Protokolls Nr. 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island - Änderungen des Protokolls Nr. 6 des Abkommens

Amtsblatt Nr. L 217 vom 10/08/1976 S. 0002 - 0005


Brüssel, den ...

Herr Botschafter!

Artikel 1 Absatz 1 des Protokolls Nr. 6 des am 22. Juli 1972 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island sieht eine schrittweise Senkung des bei der Einfuhr von Fischfilets der Tarifstelle 03.01 B II b) des Gemeinsamen Zolltarifs erhobenen Zollsatzes von 15 % vor.

Im Anschluß an einen Beschluß, den der Ausschuß für den Gemeinsamen Zolltarif 1972 gefasst hat, fallen die rohen, panierten, gefrorenen Fischfilets nunmehr unter die Tarifstellen 16.04 C und G (Fische, zubereitet oder haltbar gemacht).

Damit die panierten Fischfilets der Tarifstellen 16.04 C und G auf Grund dieser Änderung nicht von der in dem genannten Artikel vorgesehenen Vergünstigung ausgeschlossen werden, ist es angezeigt, den Wortlaut dieses Artikels förmlich zu ändern. Diese Änderungen, die im Anhang wiedergegeben sind, finden ab 1. Juli 1976 Anwendung.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit diesen Änderungen bestätigten.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften

ANHANG Änderungen im Protokoll Nr. 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

1. In der Tabelle in Artikel 1 Absatz 1 erhält die Tarifnummer 16.04 folgende Fassung: >PIC FILE= "T0008859">

2. In der Tabelle in Artikel 1 Absatz 3 erhält die Tarifnummer 16.04 folgende Fassung: >PIC FILE= "T0008860">

Brüssel, den ...

Herr ...!

Ihr Schreiben mit folgendem Wortlaut habe ich erhalten:

"Artikel 1 Absatz 1 des Protokolls Nr. 6 des am 22. Juli 1972 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island sieht eine schrittweise Senkung des bei der Einfuhr von Fischfilets der Tarifstelle 03.01 B II b) des Gemeinsamen Zolltarifs erhobenen Zollsatzes von 15 % vor.

Im Anschluß an einen Beschluß, den der Ausschuß für den Gemeinsamen Zolltarif 1972 gefasst hat, fallen die rohen, panierten, gefrorenen Fischfilets nunmehr unter die Tarifstellen 16.04 C und G (Fische, zubereitet oder haltbar gemacht).

Damit die panierten Fischfilets der Tarifstellen 16.04 C und G auf Grund dieser Änderung nicht von der in dem genannten Artikel vorgesehenen Vergünstigung ausgeschlossen werden, ist es angezeigt, den Wortlaut dieses Artikels förmlich zu ändern. Diese Änderungen, die im Anhang wiedergegeben sind, finden ab 1. Juli 1976 Anwendung.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit diesen Änderungen bestätigten."

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr ..., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Regierung der Republik Island

ANHANG Änderungen im Protokoll Nr. 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

1. In der Tabelle in Artikel 1 Absatz 1 erhält die Tarifnummer 16.04 folgende Fassung: >PIC FILE= "T0008859">

2. In der Tabelle in Artikel 1 Absatz 3 erhält die Tarifnummer 16.04 folgende Fassung: >PIC FILE= "T0008860">

Brüssel, den ...

Herr ...!

Ihr Schreiben mit folgendem Wortlaut habe ich erhalten:

"Artikel 1 Absatz 1 des Protokolls Nr. 6 des am 22. Juli 1972 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island sieht eine schrittweise Senkung des bei der Einfuhr von Fischfilets der Tarifstelle 03.01 B II b) des Gemeinsamen Zolltarifs erhobenen Zollsatzes von 15 % vor.

Im Anschluß an einen Beschluß, den der Ausschuß für den Gemeinsamen Zolltarif 1972 gefasst hat, fallen die rohen, panierten, gefrorenen Fischfilets nunmehr unter die Tarifstellen 16.04 C und G (Fische, zubereitet oder haltbar gemacht).

Damit die panierten Fischfilets der Tarifstellen 16.04 C und G auf Grund dieser Änderung nicht von der in dem genannten Artikel vorgesehenen Vergünstigung ausgeschlossen werden, ist es angezeigt, den Wortlaut dieses Artikels förmlich zu ändern. Diese Änderungen, die im Anhang wiedergegeben sind, finden ab 1. Juli 1976 Anwendung.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit diesen Änderungen bestätigten."

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr ..., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Regierung der Republik Island

ANHANG Änderungen im Protokoll Nr. 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

1. In der Tabelle in Artikel 1 Absatz 1 erhält die Tarifnummer 16.04 folgende Fassung: >PIC FILE= "T0008861">

2. In der Tabelle in Artikel 1 Absatz 3 erhält die Tarifnummer 16.04 folgende Fassung: >PIC FILE= "T0008862">