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DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 202/317 |
PROTOKOLL (Nr. 32)
BETREFFEND DEN ERWERB VON IMMOBILIEN IN DÄNEMARK
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN –
VON DEM WUNSCH GELEITET, gewisse besondere Probleme betreffend Dänemark zu regeln –
SIND über folgende Bestimmungen ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügt sind:
Ungeachtet der Verträge kann Dänemark seine geltenden Rechtsvorschriften für den Erwerb von Zweitwohnungen beibehalten.