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26.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 326/1 |
ERKLÄRUNGEN
ZUR SCHLUSSAKTE DER REGIERUNGSKONFERENZ,
die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat
A. ERKLÄRUNGEN ZU BESTIMMUNGEN DER VERTRÄGE
35. Erklärung zu Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Die Konferenz ist der Auffassung, dass Artikel 194 das Recht der Mitgliedstaaten unberührt lässt, Bestimmungen zu erlassen, die für die Gewährleistung ihrer Energieversorgung unter den Bedingungen des Artikels 347 erforderlich sind.