26.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 326/1


ERKLÄRUNGEN

ZUR SCHLUSSAKTE DER REGIERUNGSKONFERENZ,

die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat

A.   ERKLÄRUNGEN ZU BESTIMMUNGEN DER VERTRÄGE

24.   Erklärung zur Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union

Die Konferenz bestätigt, dass der Umstand, dass die Europäische Union Rechtspersönlichkeit hat, die Union keinesfalls ermächtigt, über die ihr von den Mitgliedstaaten in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten hinaus gesetzgeberisch tätig zu sein oder über diese Zuständigkeiten hinaus zu handeln.