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26.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 326/1 |
ERKLÄRUNGEN
ZUR SCHLUSSAKTE DER REGIERUNGSKONFERENZ,
die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat
A. ERKLÄRUNGEN ZU BESTIMMUNGEN DER VERTRÄGE
24. Erklärung zur Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union
Die Konferenz bestätigt, dass der Umstand, dass die Europäische Union Rechtspersönlichkeit hat, die Union keinesfalls ermächtigt, über die ihr von den Mitgliedstaaten in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten hinaus gesetzgeberisch tätig zu sein oder über diese Zuständigkeiten hinaus zu handeln.