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24.4.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 112/6 |
AKTE
über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
ZWEITER TEIL
ANPASSUNGEN DER VERTRÄGE
TITEL I
INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN
Artikel 11
Artikel 134 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EAG-Vertrags über die Zusammensetzung des Ausschusses für Wissenschaft und Technik erhält folgende Fassung:
„(2) Der Ausschuss besteht aus zweiundvierzig Mitgliedern, die vom Rat nach Anhörung der Kommission ernannt werden.“