24.4.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 112/6


AKTE

über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

ZWEITER TEIL

ANPASSUNGEN DER VERTRÄGE

TITEL I

INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN

Artikel 11

Artikel 134 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EAG-Vertrags über die Zusammensetzung des Ausschusses für Wissenschaft und Technik erhält folgende Fassung:

„(2)   Der Ausschuss besteht aus zweiundvierzig Mitgliedern, die vom Rat nach Anhörung der Kommission ernannt werden.“