Änderungen des Primärrechts aufgrund des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union - III. Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs
Amtsblatt Nr. C 321 E vom 29/12/2006 S. 0329 - 0329
ÄNDERUNGEN DES PRIMÄRRECHTS AUFGRUND DES BEITRITTS DER REPUBLIK BULGARIEN UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION Nach Inkrafttreten des Vertrags über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union werden die folgenden Artikel wie nachstehend angegeben geändert. III. PROTOKOLL ÜBER DIE SATZUNG DES GERICHTSHOFS 1. Artikel 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung: "Die teilweise Neubesetzung der Richterstellen, die alle drei Jahre stattfindet, betrifft abwechselnd vierzehn und dreizehn Richter." 2. Artikel 48 erhält folgende Fassung: "Das Gericht besteht aus siebenundzwanzig Mitgliedern." --------------------------------------------------