12005S/AFI/DCL/07

Schlussakte - II.Erklärungen - D.Erklärung der Republik Bulgarien - 7.Erklärung der Republik Bulgarien zur Verwendung der kyrillischen Schrift in der Europäischen Union

Amtsblatt Nr. L 157 vom 21/06/2005 S. 0392 - 0392


7. Erklärung der Republik Bulgarien zur Verwendung der kyrillischen Schrift in der Europäischen Union

Durch die Geltung des Bulgarischen als eine verbindliche Sprache im Sinne der Verträge sowie als von den Organen der Europäischen Union zu verwendende Amtssprache und Arbeitssprache wird die kyrillische Schrift zu einer der drei in der Europäischen Union offiziell verwendeten Schriften. Dieser bedeutende Teil des kulturellen Erbes Europas ist ein spezifischer Beitrag Bulgariens zur sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Union.

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