Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge - Zweiter teil : anpassungen der verträge - Titel II : sonstige änderungen - Artikel 18
Amtsblatt Nr. L 236 vom 23/09/2003 S. 0039 - 0039
Artikel 18 In Artikel 57 Absatz 1 des EG-Vertrags wird Folgendes hinzugefügt: "Für in Estland und Ungarn bestehende Beschränkungen nach innerstaatlichem Recht ist der maßgebliche Zeitpunkt der 31. Dezember 1999." --------------------------------------------------