12003T/AFI/DCL/29

Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge - Schlussakte - III. Sonstige Erklärungen - H. Erklärungen der Republik Estland - 29. Erklärung der Republik Estland zur Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC)

Amtsblatt Nr. L 236 vom 23/09/2003 S. 0980 - 0980


29. Erklärung der Republik Estland zur Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC)

Gemäß dem Grundsatz der ausschließlichen Zuständigkeit der Gemeinschaft werden die Interessen Estlands in der NEAFC ab dem Tag des Beitritts von der Gemeinschaft wahrgenommen. Sollte Estland bis zum Beitritt nicht Mitglied der NEAFC werden, verlässt sich Estland darauf, dass die Gemeinschaft bestrebt sein wird, die von Estland genutzte "Kooperationsquote für Nichtvertragsparteien", wie von der NEAFC zu Protokoll genommen, in den Gemeinschaftsanteil einzubeziehen.

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