Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Protokolle Zum Vertrag Zur Gründung Der Europäischen Gemeinschaft - Protokoll zu Artikel 67 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Amtsblatt Nr. 080 vom 10/03/2001 S. 0069 - 0069
Protokoll zu Artikel 67 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN SIND über folgende Bestimmung ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt wird: Einziger Artikel Ab dem 1. Mai 2004 beschließt der Rat beim Erlass der Maßnahmen nach Artikel 66 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments.