11997M033

Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung) - Titel VI: Bestimmungen über die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Artikel 33 - Artikel K.5 - EU Vertrag (Maastricht 1992)

Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0164 - Konsolidierte Fassung
Amtsblatt Nr. C 191 vom 29/07/1992 S. 0062


Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung)

Artikel 33

Dieser Titel berührt nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.