Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Zweite Teil - Vereinfachung - Artikel 6.I.17
Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0059
Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Zweite Teil - Vereinfachung - Artikel 6.I.17 Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft einschließlich seiner Anhänge und Protokolle wird entsprechend den Bestimmungen dieses Artikels mit dem Ziel geändert, hinfällig gewordene Bestimmungen des Vertrags zu streichen und einige seiner Bestimmungen entsprechend anzupassen. I. VERTRAGSBESTIMMUNGEN Im Einleitungsteil des Artikels 29 werden die Worte "aufgrund dieses Abschnitts" ersetzt durch "aufgrund dieses Kapitels".