11997D/AFI/DCL/20

Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Von der Konferenz angenommene Erklärungen - Erklärung zu Artikel 73 m des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0135


Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Von der Konferenz angenommene Erklärungen - Erklärung zu Artikel 73 m des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Nach Artikel 73 m des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beschlossene Maßnahmen hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, ihre Verfassungsvorschriften über Pressefreiheit und die Freiheit der Meinungsäusserung in anderen Medien anzuwenden.