AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge - VIERTER TEIL : ÜBERGANGSMASSNAHMEN - TITEL III : ÜBERGANGSMASSNAHMEN BETREFFEND DIE REPUBLIK ÖSTERREICH - KAPITEL 5 : Finanz- und Haushaltsvorschriften - Artikel 79
Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0037
KAPITEL 5 Finanz- und Haushaltsvorschriften Artikel 79 Bezugnahmen auf den Beschluß des Rates über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften gelten als Bezugnahmen auf den Beschluß des Rates vom 24. Juni 1988 in seiner jeweiligen Fassung oder einen diesen ersetzenden Beschluß.