Vertrag über die Europäische Union - Titel II: Bestimmungen zur Änderung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Hinblick auf die Gründung der Europäischen Gemeinschaft - Artikel G - Artikel G D 18
Amtsblatt Nr. C 191 vom 29/07/1992 S. 0010
18. In Artikel 92 Absatz 3 - wird folgender Buchstabe eingefügt: "d) Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes, soweit sie die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft nicht in einem Maß beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft;" - wird der bisherige Buchstabe d Buchstabe e.