Vertrag über die Europäische Union - Erklärung zum Gebrauch der Sprachen im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
Amtsblatt Nr. C 191 vom 29/07/1992 S. 0104
ERKLÄRUNG zum Gebrauch der Sprachen im Bereich der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik Die Konferenz kommt überein, daß für den Gebrauch der Sprachen die Sprachenregelung der Europäischen Gemeinschaften gilt. Für den COREU-Verkehr dient die derzeitige Praxis in der Europäischen Politischen Zusammenarbeit einstweilen als Anhaltspunkt. Alle Texte der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik, die auf Tagungen des Europäischen Rates und des Rates vorgelegt oder angenommen werden, sowie alle zur Veröffentlichung bestimmten Texte werden unverzueglich und zeitgleich in alle Amtssprachen der Gemeinschaft übersetzt.