DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG I: LISTE ZU ARTIKEL 26 DER BEITRITTSAKTE
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0158
++++ f ) Freie Berufe 1 . Richtlinie 75/362/EWG des Rates vom 16 . Juni 1975 ( ABl . Nr . L 167 vom 30 . 6 . 1975 , S . 1 ) , geändert durch : - Beitrittsakte von 1979 ( ABl . Nr . L 291 vom 19 . 11 . 1979 , S . 17 ) , - Richtlinie 81/1057/EWG des Rates vom 14 . Dezember 1981 ( ABl . Nr . L 385 vom 31 . 12 . 1981 , S . 25 ) , - Richtlinie 82/76/EWG des Rates vom 26 . Januar 1982 ( ABl . Nr . L 43 vom 15 . 2 . 1982 , S . 21 ) . a ) Dem Artikel 3 werden die folgenden Buchstaben hinzugefügt : " k ) in Spanien : " Titulo de Licenciado en Medicina y Cirugia " ( Approbation in Medizin und Chirurgie ) , ausgestellt vom Ministerium für Erziehung und Wissenschaft ; l ) in Portugal : " Carta de curso de licenciatura em medicina " ( Prüfungszeugnis für das Studium der Medizin ) , ausgestellt von einer Universität , sowie " Diploma comprovativo da conclusao do internato geral " ( Zeugnis über die allgemeine Krankenhausarzt-Ausbildung ) , ausgestellt von den zuständigen Stellen des Gesundheitsministeriums . " b ) Dem Artikel 5 Absatz 2 wird folgendes hinzugefügt : " Spanien : " Titulo de Especialista " ( Facharztzeugnis ) , ausgestellt vom Ministerium für Erziehung und Wissenschaft ; in Portugal : " Grau de Assistente " ( Assistenzarztgrad ) , vergeben von den zuständigen Stellen des Gesundheitsministeriums , oder " Titulo de Especialista " ( Facharztzeugnis ) , ausgestellt von der Ärztekammer " . c ) In Artikel 5 Absatz 3 werden unter den nachstehenden Gedankenstrichen die folgenden Angaben hinzugefügt : - Anästhesie-Wiederbelebung : " Spanien : anestesiologia y reanimacion Portugal : anestesiologia " , - Chirurgie : " Spanien : cirugia general Portugal : cirurgia geral " , - Neurochirurgie : " Spanien : neurocirugia Portugal : neurocirurgia " , - Frauenheilkunde und Geburtshilfe : " Spanien : obstetricia y ginecologia Portugal : ginecologia e obstetricia " , - Innere Medizin : " Spanien : medicina interna Portugal : medicina interna " , - Ophtalmologie : " Spanien : oftalmologia Portugal : oftalmologia " , - Otorhinolaryngologie : " Spanien : otorrinolaringologia Portugal : otorrinolaringologia " , - Pädiatrie : " Spanien : pediatria y sus areas especificas Portugal : pediatria " , - Lungen - und Bronchialheilkunde : " Spanien : neumologia Portugal : pneumologia " , - Urologie : " Spanien : urologia Portugal : urologia " . - Orthopädie : " Spanien : traumatologia y circugia ortopédica Portugal : ortopedia " . d ) In Artikel 7 Absatz 2 werden unter den nachstehenden Gedankenstrichen die folgenden Angaben hinzugefügt : - Klinische Biologie : " Spanien : analisis clinicos Portugal : patologia clinica " , - Biologische Hämatologie : " Spanien : hematologia y hemoterapia Portugal : hematologia clinica " , - Mikrobiologie-Bakteriologie : " Spanien : microbiologia y parasitologia " , - Pathologische Anatomie : " Spanien : anatomia patologica Portugal : anatomia patologica " , - Biologische Chemie : " Spanien : bioquimica clinica " , - Immunologie : " Spanien : immunologia " , - Plastische Chirurgie : " Spanien : cirugia plastica y reparadora Portugal : cirurgia plastica " , - Thoraxchirurgie : " Spanien : cirugia toracica Portugal : cirurgia toracica " , - Pädiatrische Chirurgie : " Spanien : cirugia pediatrica Portugal : cirurgia pediatrica " , - Gefässchirurgie : " Spanien : angiologia y cirugia vascular Portugal : cirurgia vascular " , - Kardiologie : " Spanien : cardiologia Portugal : cardiologia " , - Gastro-Enterologie : " Spanien : aparato digestivo Portugal : gastro-enterologia " , - Rheumatologie : " Spanien : reumatologia Portugal : reumatologia " , - Allgemeine Hämatologie : " Spanien : hematologia y hemoterapia Portugal : imunohemoterapia " , - Endokrinologie : " Spanien : endocrinologia y nutricion Portugal : endocrinologia-nutriçao " , - Physiotherapie : " Spanien : rehabilitacion Portugal : fisiatria " , - Stomatologie : " Spanien : estomatologia Portugal : estomatologia " , - Neurologie : " Spanien : neurologia Portugal : neurologia " , - Psychiatrie : " Spanien : psiquiatria Portugal : psiquiatria " , - Dermatologie und Venerologie : " Spanien : dermatologia médico-quirurgica y venereologia Portugal : dermatovenereologia " , - Radiologie : " Spanien : electroradiologia Portugal : radiologia " , - Radiodiagnose : " Spanien : radiodiagnostico Portugal : radiodiagnostico " , - Radiotherapie : " Spanien : oncologia radioterapica Portugal : radioterapia " , - Tropenmedizin : " Portugal : medicina tropical " , - Kinderpsychiatrie : " Portugal : pedopsiquiatria " , - Geriatrie : " Spanien : geriatria " , - Nierenkrankheiten : " Spanien : nefrologia Portugal : nefrologia " , - Pharmakologie : " Spanien : farmacologia clinica " , - Allergologie : " Spanien : alergologia Portugal : imuno-alergologia " , - Gastro-enterologische Chirurgie : " Spanien : cirugia del aparato digestivo " . 2 . Richtlinie 77/249/EWG des Rates vom 22 . März 1977 ( ABl . Nr . L 78 vom 26 . 3 . 1977 , S . 17 ) , geändert durch die Beitrittsakte von 1979 ( ABl . Nr . L 291 vom 19 . 11 . 1979 , S . 17 ) . Dem Artikel 1 Absatz 2 wird folgendes hinzugefügt : " Spanien : Abogado Portugal : Advogado " . 3 . Richtlinie 77/452/EWG des Rates vom 27 . Juni 1977 ( ABl . Nr . L 176 vom 15 . 7 . 1977 , S . 1 ) , geändert durch : - Beitrittsakte von 1979 ( ABl . Nr . L 291 vom 19 . 11 . 1979 , S . 17 ) , - Richtlinie 81/1057/EWG des Rates vom 14 . Dezember 1981 ( ABl . Nr . L 385 vom 31 . 12 . 1981 , S . 25 ) . a ) Dem Artikel 1 Absatz 2 wird folgendes hinzugefügt : " in Spanien : " enfermero/a diplomado/a " in Portugal : " enfermeiro " . b ) Dem Artikel 3 werden die folgenden Buchstaben hinzugefügt : " k ) in Spanien : " Titulo de Diplomado universitario en Enfermeria " ( Universitätsdiplom des Krankenpflegepersonals ) , ausgestellt vom Ministerium für Erziehung und Wissenschaft l ) in Portugal " Diploma do curso de enfermagem geral " ( allgemeines Krankenpflegediplom ) , ausgestellt von staatlich anerkannten Schulen und registriert von der zuständigen Behörde . " 4 . Richtlinie 78/686/EWG des Rates vom 25 . Juli 1978 ( ABl . Nr . L 233 vom 24 . 8 . 1978 , S . 1 ) , geändert durch : - Beitrittsakte von 1979 ( ABl . Nr . L 291 vom 19 . 11 . 1979 , S . 17 ) , - Richtlinie 81/1057/EWG des Rates vom 14 . Dezember 1981 ( ABl . Nr . L 385 vom 31 . 12 . 1981 , S . 25 ) . a ) Dem Artikel 1 wird folgendes hinzugefügt : " - in Spanien : Licenciado en Odontologia , - in Portugal : médico dentista . " b ) Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe hinzugefügt : " k ) in Spanien : Diplom , dessen Bezeichnung Spanien den Mitgliedstaaten und der Kommission im Anschluß an den Beitritt mitteilt . l ) in Portugal : " carta de curso de licenciatura em medicina dentaria " ( Prüfungszeugnis für das Studium der Zahnmedizin ) , ausgestellt von einer Fachhochschule . " c ) Folgender Artikel wird eingefügt : " Artikel 19a Von dem Zeitpunkt an , zu dem das Königreich Spanien die Maßnahmen trifft , um dieser Richtlinie nachzukommen , erkennen die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Ausübung der in Artikel 1 dieser Richtlinie genannten Tätigkeiten die Diplome , Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise der Ärzte an , die in Spanien Personen ausgestellt wurden , die ihre ärztliche Universitätsausbildung vor dem Beitritt begonnen haben , sofern ihnen eine Bescheinigung der zuständigen spanischen Behörden darüber beigefügt ist , daß sich die betreffenden Personen während der letzten fünf Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung mindestens drei Jahre lang ununterbrochen in Spanien tatsächlich und rechtmässig sowie hauptsächlich den unter Artikel 5 der Richtlinie 78/687/EWG fallenden Tätigkeiten gewidmet haben und daß sie berechtigt sind , diese Tätigkeiten unter denselben Bedingungen auszuüben wie die Inhaber der Diplome , Prüfungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise nach Artikel 3 Buchstabe k ) der vorliegenden Richtlinie . Von dem in Absatz 1 genannten Erfordernis einer dreijährigen Tätigkeit befreit sind Personen , die ein mindestens dreijähriges erfolgreiches Studium absolviert haben , über dessen Gleichwertigkeit mit der in Artikel 1 der Richtlinie 78/687/EWG genannten Ausbildung eine Bescheinigung der zuständigen Stellen vorliegt . " 5 . Richtlinie 78/1026/EWG des Rates vom 18 . Dezember 1978 ( ABl . Nr . L 362 vom 23 . 12 . 1978 , S . 1 ) , geändert durch : - Beitrittsakte von 1979 ( ABl . Nr . L 291 vom 19 . 11 . 1979 , S . 17 ) , - Richtlinie 81/1057/EWG des Rates vom 14 . Dezember 1981 ( ABl . Nr . L 385 vom 31 . 12 . 1981 , S . 25 ) . Dem Artikel 3 werden die folgenden Buchstaben hinzugefügt : " k ) in Spanien : " titulo de Licenciado en Veterinaria " ( Approbation als Tierarzt ) , ausgestellt vom Ministerium für Erziehung und Wissenschaft l ) in Portugal : " carta de curso de licenciatura em medicina veterinaria " ( Prüfungszeugnis für das Studium der Tiermedizin ) , ausgestellt von einer Universität . " 6 . Richtlinie 80/154/EWG des Rates vom 21 . Januar 1980 ( ABl . Nr . L 33 vom 11 . 2 . 1980 , S . 1 ) , geändert durch die Richtlinie 80/1273/EWG des Rates vom 22 . Dezember 1980 ( ABl . Nr . L 375 vom 31 . 12 . 1980 , S . 74 ) . a ) Dem Artikel 1 wird folgendes hinzugefügt : " in Spanien : " matrona " oder " asistente obstétrico " ; in Portugal : " enfermeiro especialista em enfermagem de saude materna e obstétrica " . " b ) Dem Artikel 3 werden die folgenden Buchstaben hinzugefügt : " k ) in Spanien : das Diplom der " asistencia obstétrica " , ausgestellt vom Ministerium für Erziehung und Wissenschaft ; l ) in Portugal : das Diplom des " enfermeiro especialista em enfermagem de saude materna e obstétrica " . "