DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 172
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0075
++++ Artikel 172 Während des Zeitraums der Preisannäherung werden die im Jahr 1984 für Sardinen geltenden Anpassungsköffizienten nach Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung ( EWG ) Nr . 3796/81 nicht geändert .