11985I/AFI/DCL/22

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER BESTIMMTE UEBERGANGSMASSNAHMEN UND BESTIMMTE GEGEBENHEITEN IM BEREICH DER LANDWIRTSCHAFT HINSICHTLICH SPANIENS

Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0486


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Gemeinsame Erklärung

über bestimmte Übergangsmaßnahmen und bestimmte Gegebenheiten im Bereich der Landwirtschaft hinsichtlich Spaniens

( 1 ) Die in Artikel 91 der Beitrittsakte genannten Übergangsmaßnahmen werden entsprechend den Einzelheiten und Leitlinien beschlossen , die gegebenenfalls im Rahmen der Konferenz vereinbart wurden .

( 2 ) Die Bestimmungen betreffend die repräsentativen Zeiträume oder die Bezugszeiträume nach

- Artikel 68 und den darauf bezueglichen Artikeln ,

- Artikel 93 Absatz 1 , Artikel 98 , Artikel 118 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich , Artikel 119 Absatz 1 , Artikel 120 Absatz 1 , Artikel 121 Absatz 1 und Artikel 122 Absatz 1 dritter Gedankenstrich

werden entsprechend den im Rahmen der Konferenz vereinbarten Beschlüssen erlassen .