11979H058

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL IV LANDWIRTSCHAFT, KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ARTIKEL 58

Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0029


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ARTIKEL 58

( 1 ) DIESER ARTIKEL FINDET AUF DIE PREISE ANWENDUNG , HINSICHTLICH DERER IN KAPITEL 2 AUF DIESEN ARTIKEL VERWIESEN WIRD .

( 2 ) BIS ZUR ERSTEN PREISANNÄHERUNG NACH ARTIKEL 59 WERDEN DIE IN GRIECHENLAND ANZUWENDENDEN PREISE NACH DEN IN DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATION FÜR DEN BETREFFENDEN WARENBEREICH VORGESEHENEN REGELN IN EINER HÖHE FESTGESETZT , DIE DEN ERZEUGERN DIESES BEREICHES MARKTPREISE ERMÖGLICHT , WELCHE DEN ZUVOR NACH DER INNERSTAATLICHEN REGELUNG WÄHREND EINES FÜR JEDES ERZEUGNIS FESTZULEGENDEN REPRÄSENTATIVEN ZEITRAUMS ERZIELTEN MARKTPREISEN GLEICHKOMMEN .

FEHLEN JEDOCH FÜR BESTIMMTE ERZEUGNISSE AUF DEM GRIECHISCHEN MARKT DIE ZUR PREISFESTSETZUNG ERFORDERLICHEN ANGABEN , SO WIRD DER IN DIESEM MITGLIEDSTAAT ANZUWENDENDE PREIS AUF DER GRUNDLAGE DER PREISE GLEICHARTIGER ODER KONKURRIERENDER WAREN ODER WARENGRUPPEN IN DER GEMEINSCHAFT IN IHRER DERZEITIGEN ZUSAMMENSETZUNG BERECHNET .